Einheimische Krebse im Schein der Taschenlampe

Wussten Sie, dass es in der Schweiz einheimische Krebse gibt? Es gibt sie, nur leider sind die Bestände in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen und sie kommen nur noch in isolierten Populationen in Oberläufen vor. Der Naturschutzverein Fällanden bietet Ihnen die Möglichkeit, diese selten gewordenen Tiere in freier Natur zu beobachten.

Am Samstag, dem 12. September 2020 können Sie, unter fachkundiger Führung von Krebsspezialist Hanspeter Lüthi, diese heute seltenen Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum entdecken. Bei – hoffentlich – klarem Sternenhimmel im Schein des Taschenlampenlichts.

Nach der erfreulichen Annahme der Initiative «Zum Schutz der Artenvielfalt – rettet die Bienen!» an der Gemeindeversammlung vom 8. Juli 2020 würde sich der Naturschutzverein über eine zahlreiche Teilnahme freuen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Wann: Samstag, 12. September 2020, 21:15 bis ca. 22:15 Uhr
Wo: Im Eigental bei Birchwil/Nürensdorf (näheres siehe Flyer)
Mitbringen: Gutes Schuhwerk und (starke) Taschenlampe
Anmelden: Nichtmitglieder des Naturschutzvereins melden sich bitte unter nsvfaellanden@bluewin.ch an.

Weitere Informationen zum Anlass finden Sie auf dem Flyer des Naturschutzvereins Fällanden sowie auf dessen Homepage.

Was sie vor dem Anlass interessieren könnte:

In der Schweiz gibt es 3 Arten von heimischen Flusskrebsen. Den Edelkrebs (Astacus astacus), den Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) und den Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes). Alle drei gelten als gefährdete Arten. Letztere zwei sogar als sehr gefährdet. Neben schwindendem Lebensraum und Verschlechterung der Wasserqualität machen den einheimischen Krebsen vor allem freigesetzte, invasive, nicht heimische Arten zu schaffen welche Träger der Krebspest sind, einer für heimische Krebsarten tödlichen Krankheit.

Obwohl Flusskrebse gefährdete Arten sind, gelten sie grundsätzlich als nutzbare Arten und werden in Stillgewässern mittels Reusen und Krebsnetzen gefangen. In einigen Kantonen sind sie jedoch vollständig geschützt und das Fangen ist verboten.

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