GLP Fällanden zum Entscheid des Bezirksrates zum Ladencafé Pfaffhausen

An der Gemeindeversammlung vom 8. Juli 2020 wurde der Kredit für den Umbau des Ladenlokals in Pfaffhausen zu einem Quartier-Treffpunkt mit Ladencafé in der Höhe von CHF 490’000.– angenommen. Nach dem ein Grossteil der anwesenden Stimmberechtigten die Versammlung verlassen hatte, wurde beantragt, das Geschäft an die Urne zu bringen. Dieser Antrag wurde mit einer Stimme Unterschied angenommen. Sowohl gegen die Abstimmung über den Kredit wie auch gegen die Abstimmung über die Durchführung einer Urnenabstimmung wurden beim Bezirksrat Beschwerden eingereicht.

Der Bezirksrat hat nun entschieden, einen Teil dieser Beschwerden gutzuheissen und hat die Abstimmung über den Kredit annulliert. Seinen Entscheid begründet er damit, dass die Gemeinderäte Maia Ernst (GLP) und Pierre-André Schärer (parteilos) bei der Beratung und Verabschiedung der Weisung zum besagten Projekt vom 13. Mai 2020, also 7 Wochen vor der Gründung der Genossenschaft für das Ladencafé am 24. Juni 2020, und Pierre-André Schärer zudem bei der Projektpräsentation anlässlich der Gemeindeversammlung, gegen ihre Ausstandspflicht verstossen hätten.

Die Haltung des Bezirksrates, dass man schon 7 Wochen bevor man sich entschliesst, Genossenschafter zu werden, in den Ausstand treten soll, erinnert schon ein wenig an Back to the Future. Als Indiz dient der Fakt, dass in der Weisung stand, dass die Notwendigkeit einer neu zu gründenden Genossenschaft als wichtig erachtet wurde, obwohl noch überhaupt nicht klar war, wer Genossenschafter werden wird. Nachdem die Gemeinderäte Maia Ernst und Pierre-André Schärer Gründungsmitglieder wurden, traten sie bei den Sitzungen des Gemeinderates gemäss Vorschrift konsequent in den Ausstand.

Obwohl die GLP Fällanden ihre Mühe mit der Begründung hat, so freut sie sich doch sehr über das Resultat des Entscheides. Ebnet dieser doch den Weg für eine Neuauflage. Die GLP bleibt in der Angelegenheit bei ihrer ursprünglichen Position: Grundsätzlich befürwortet sie die Errichtung eines Quartiertreffs für Pfaffhausen. Aber einerseits müssen die Kosten massiv verringert werden und andererseits muss die Organisation so nachhaltig aufgestellt sein, dass das Projekt selbsttragend ist. Beides ist unserer Meinung nach beim vorliegenden Projekt mit dem bestehenden Konzept nicht gegeben. Aus diesen Gründen lehnte die GLP den Kredit an der Gemeindeversammlung vom 8. Juli 2020 ab. Die GLP Fällanden hofft, dass im Zuge des Entscheides des Bezirksrates die Verantwortlichen nun eine neue Vorlage erarbeiten werden, welche verhältnismässige Kosten und eine stabile, nachhaltige Organisation für ein selbsttragendes Projekt beinhalten wird.

Eine Antwort auf „GLP Fällanden zum Entscheid des Bezirksrates zum Ladencafé Pfaffhausen“

  1. EIN VERTRAUENSMISSBRAUCH BEI FEHLENDER TRANSPARENZ AUF GANZER EBENE

    Wenn die GLP Mühe mit der Begründung vom Bezirksrat hat, erstaunt das doch sehr. Insbesondere mit dem Hinweis auf den zeitlichen Ablauf betreffend die Frage, ab wann eine Verletzung der Ausstandspflicht der Gemeindetäte P. A. Schärer und M. Ernst (GLP) bestanden habe.

    Dabei ist der Hinweis im Grunde unwesentlich, dass zwischen Beratung und Verabschiedung der Weisung zum besagten Traktandum am 13. Mai 2020 und der Mitunterzeichnung der beiden Gemeinderäte zur Gründung der Betreiber-Genossenschaft am 24. Juni 2020 eine Zeitspanne von immerhin 7 Wochen dazwischen gelegen habe. Wesentlich ist jedoch, dass spätestens in dieser Zeitspanne – und schon früher, den Personen, die heute den Vorstand der Genossenschaft bilden, bewusst wurde und dies intern auch Thema war, dass das vom zuständigen Gemeinderat vorbereitete Traktandum derart grundlegende organisatorische und rechtliche Mängel aufwies und weder in dieser kumulierten Konstellation (Laden – und auch gleich noch Café und Quartier-Treffpunkt) umsetzbar, noch finanzierbar und nachhaltig selbsttragend zu betreiben sei, dass es objektiv betrachtet gar nicht zur Abstimmung vorgelegt hätte werden dürfen, weil auch davon auszugehen ist, dass in dieser Ausgestaltung die diversen behördlichen Auflagen in keiner Weise zu erfüllen wären. Die Abstimmungsvorlage suggerierte dem Stimmbürger zudem fälschlicherweise, dass die als zwingend vorausgesetzte persönliche Mitwirkung und finanzielle Unterstützung der Einwohner und Einwohnerinnen vorhanden sei. Die Formulierung in der Abstimmungsvorlage liess den Stimmbürger denn auch annehmen und im Glauben, dass mit dem Ausfüllen einer entsprechenden Erklärung, die Zustimmung und Gründung des privaten Unterstützungsvereins durch über 250 Personen erfolgt und dadurch ein erster minimaler Umsatz von 150’000 ausreichend und gewährleistet sei. Im Sommer 2018 hatten sich die Pfaffhauser noch klar dafür ausgesprochen, dass man einfach wieder einen Dorfladen mit Treffpunktcharakter wie bisher möchte. Von einem kumulierten Konzept, welches nebst Laden auch ein gleich noch ein Café und Quartiertreff mit Mitwirkungspflicht enthalten soll, hatte sich ein Grossteil der Pfaffhauser nach der Präsentation im Juni 2019 denn auch distanziert.

    An der Gründungsversammlung zur Genossenschaft, mit nur gerade 17 Zeichnenden, sprachen sich die beiden Gemeinderäte und die Personen aus dem heutigen Vorstand, wider besseren Wissens und entgegen einiger wenigen kritischen Stimmen, die einen Rückzug des Traktandums vorschlugen, für ein Festhalten daran aus. Aus rein opportunistischen Gründen. Hauptsache, der beantragte Kredit dazu würde vom Stimmbürger gutgeheissen. Ein Kredit, der lediglich auf Kostenschätzungen und vagen Annahmen basierte und, wie an dieser Gründungsversammlung auch zum Ausdruck gebracht wurde, mit höchst akrobatisch und anscheinend variabel einsetzbaren Positionen aufgestellt wurde, ohne dass ein umsetz- und finanzierbares Vorprojekt mit Budget, Managementteam und Angestellten, auch nur ansatzweise vorhanden war. Alles eingeflüstert von der Firma «Staibock & Leu AG», deren Website bis heute erst «under construction» steht. Man einigte sich daher auf ein «Wording», wie man das Geschäft dem Stimmbürger trotzdem verkaufen könne und es zur Annahme bringe, ohne dabei über die Mängel und offensichtlichen Nachteile, mit erheblicher Kostenfolge für den Steuerzahler, transparent informieren zu müssen. Dies gelinge aber nur mit einer massiven Mobilisation, u. a. über den Elternverein.

    Und so kam es, dass mit einer stattlichen Anzahl von über 100 Personen, die einen Drittel der Anwesenden ausmachten, dem Geschäft an der Gemeindeversammlung vom 8. Juli 2020 zur Annahme verholfen wurde. Verwerflich daran und typisch für eine reine Mobilisation ist, dass diese Personen sich zwar für eine Stimmabgabe haben aufbieten lassen, den Saal umgehend danach vorzeitig verlassen haben, bezeichnenderweise aber nicht interessiert und bereit waren, sich vorher weder inhaltlich mit dieser Vorlage zu diesem kumulierten Projekt zu befassen, geschweige denn, sich für die dafür zwingend vorausgesetzte Mitwirkung und Unterstützung auch verbindlich bereit zu erklären.

    Der Bezirksrat hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2020 zu Recht dieses unrechtmässig zustande gekommene Abstimmungsergebnis wegen offensichtlicher Interessenkollision und Verletzung der Ausstandspflicht als ungültig erklärt und vollständig aufgehoben.

    In der Rechtsprechung wird zudem vom Grundsatz ausgegangen, dass Mängel bei der Vorbereitung zu einer Abstimmung sofort nach Erkennen offengelegt oder gerügt werden müssen. Es soll damit verhindert werden, dass eine Abstimmung, wie hier geschehen, kassiert werden muss. Diese Pflicht zur sofortigen Beanstandung ergibt sich auch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Nach Art. 5 Abs. 3 BV gilt dieser Rechtsgrundsatz nicht nur für staatliche Organe, sondern auch für Privatpersonen bezüglich ihres Verhaltens gegenüber dem Staat. Unrechtsmässig also auch daher, weil entgegen besseren Wissens, die beiden involvierten Gemeinderäte, sowohl den Gesamtgemeinderat, wie auch die RPK, zu keinem Zeitpunkt transparent über die Mängel informiert und auf die irreführende Darstellung der Abstimmungsvorlage hingewiesen haben. Und auch bei der Präsentation des Geschäfts vor dem Stimmbürger, haben weder die beiden Gemeinderäte, noch die Präsidentin der Genossenschaft dem Stimmbürger und Steuerzahler das Geschäft «restlos und ohne Vorbehalte» mit der nötigen Fairness und Transparenz offengelegt. Diese Verantwortlichen haben ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Stimmbürger bewusst verspielt.

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