Transparenz an der Geerenstrasse 2 in Pfaffhausen

Der Gemeinderat (GR) wird nicht müde, von Transparenz, Bürgernähe usw. zu reden und zu beteuern, wie wichtig engagierte Bürger seien, die am politischen Gemeindeleben teilnähmen.

Solcherart ermutigt, erbat ich die Zusendung der Mietunterlagen des ausgeschriebenen Ladenlokals an der Geerenstrasse 2 in Pfaffhausen.

Die Unterlagen kamen postwendend: einige Photos und Plänchen. Sonst nichts. In der Meinung, ein Vermieter müsste im Rahmen eines Mietangebotes über ein detailliertes Dossier verfügen, bat ich um die weiteren zweckdienlichen Informationen, was abgelehnt wurde.

Also das Ganze nocheinmal (28. Mai 2021, s. Beilage 1), diesmal unter dem Titel IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz“ des Kantons Zürich, welches u. a. bezweckt:   „das Handeln der öffentlichen Organe transparent zu gestalten und damit die freie Meinungsbildung und die Wahrnehmung der demokratischen Rechte zu fördern sowie die Kontrolle des staatlichen Handelns zu erleichtern…“

Tönt gut, doch die Ernüchterung folgte sogleich (21. Juni 2021, s. Beilage 2). Dort steht zwar: «Alle  Informationen die zu diesem Geschäft gehören, sind öffentlich». Offenbar erschöpfen sich die vorhanden Informationen in einigen Photos und Plänchen, die verschickt wurden. Das restliche Dossier wird weiterhin in Hinterzimmer-Manier unter Verschluss gehalten. Was «öffentlich» ist, beschliesst der GR.

Wir dürfen gespannt sein über das Vermietungsresultat, das der GR dereinst aus dem Hut zaubern wird. Die Spatzen über den Dächern von Pfaffhausen glauben es schon zu wissen.

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