Glasfaserausbau in Fällanden

von Hans Peter Diethelm, Fällanden

Swisscom mit aggressiver Acquisitions Strategie

Per Post erhielten diverse Immobilien-Eigentümer in Fällanden von der Swisscom einen Vertrag, unser datiert vom 8. Oktober 2021, zur Unterzeichnung zugestellt, damit die Liegenschaft an das Swisscom Kommunikationsnetz der Zukunft anschliessbar wird.

Der Tagespresse von Mittwoch 7. Oktober 2021 war zu entnehmen, dass diesbezüglich das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil am 30. September 2021 fällte, am 5. Oktober 2021 versandte, das am 6. Oktober 2021 gegen Abend veröffentlicht wurde.

Darin begründete das Bundesverwaltungsgericht in einem 219-seitigen Urteil, weshalb die Swisscom den Mitbewerbern den direkten Zugang zu den Glasfaserleitungen nicht verwehren darf, wie dies die Wettbewerbskommission im Dezember 2020 als vorsorgliche Massnahme bereits anordnete. Das Gericht hielt fest, die Swisscom müsse den Glasfasernetz-Ausbau weiterhin stoppen.

In der Tat haben Wettbewerbskommission und nun auch das Bundesverwaltungsgericht der Swisscom wieder einmal ein wettbewerbsschädliches Verhalten nachgewiesen, das zu Lasten der GGA Mauer gehen kann.

Als Genossenschafter der GGA Maur legen wir Wert darauf, dass – im abzuschliessenden Vertrag – die GGA Maur den notwenigen Zugang weiterhin wahrnehmen kann, denn wir beziehen seit rund 30 Jahren die notwendigen Signale u. a. für Internet, Fernsehen und Radio und neuerdings Festnetz-Telefonie von der Genossenschaft GGA Maur.

Im Moment besteht daher für Immobilien-Eigentümer im Raum Fällanden & Maur kein Raum für eine Unterzeichnung des von der Swisscom vorgelegten Vertrags für „Glasfaser“, denn die Swisscom muss den Glasfasernetz-Ausbau weiterhin stoppen.

Andere Immobilien-Eigentümer stellten fest, die Swisscom betreibt wirklich eine aggressive Acquisitions Strategie. Durch die Koaxialkabel der GGA kann eine ansprechende Datenbandbreite zur Verfügung gestellt werden (bis 500 Megabit/Sekunde), die momentan mit den in der Praxis erreichbaren Bandbreiten über Glasfaser noch einigermassen mithalten kann. Sie ist jedenfalls viel höher, als was die Swisscom über die bis dato existierenden verdrillten Kupferkabel anbieten kann. Deshalb haben wir das Angebot der Swisscom abgelehnt, worauf die Swisscom mit einen eingeschriebenen Brief noch einmal dazu aufgefordert hat, dass wir uns anschliessen lassen.

Anmerkung der Redaktion:

Der Unterschied von P2P (Point to Point) und P2MP (Point to Multipoint) im Glasfaserausbau wird unter anderem hier erläutert.

Zu dieser Thematik gibt es ebenfalls einen knapp 5-minütigen SRF «10vor10»-Beitrag vom 13.08.2020.

Eine 35-minütige Gesprächsaufzeichnung (SRF «Eco Talk» vom 18.10.2021) mit dem CEO der Swisscom AG Urs Schaeppi über die Herausforderungen auf dem Telekommunikationsmarkt gibt es hier zu sehen.

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