Inklusion nach Fällander Standard

Der Gemeinderat übernahm schlussendlich unter dem Druck der von der SVP gesammelten Unterschriften die Personenunterführung beim Schulhaus Lätten zum Weiterbetrieb und kassierte dafür vom Kanton noch über hunderttausend Franken.

Dass aber die talseitige Rampe – obwohl seinerzeit mit Abbruchverbot belegt – nicht wieder erstellt wurde, ist ein übler Schildbürgerstreich. Diese Rampe erschien auch in allen Bauplänen, die dem genehmigten Investitionskredit für den Kindergarten Lätten der Schulgemeinde zugrunde lagen. Aber zwischenzeitlich wurde die Gartengestaltung im Bereich der Unterführung realisiert – notabene ohne vorgängige Baubewilligung.

Nun haben wir eine stark wertverminderte Unterführung, die für Eltern mit Kinderwagen (Bild) oder Senioren mit Einkaufswagen nichts taugt. Sie werden über die Strasse geschickt, auch jetzt, wenn die Tage länger dunkel sind.

Das ist Inklusion nach Fällander Standard.

Roland Baldinger

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