Medienmitteilung vom Kanton Zürich
Nach der vom Bund für kommende Woche angekündigten Verkürzung der Frist zwischen Grundimmunisierung und Boosterimpfung können sich Personen im Kanton Zürich im Verlauf von morgen Samstag für eine Boosterimpfung anmelden, wenn ihre Grundimmunisierung fünfeinhalb Monate zurückliegt. Über die weiteren Schritte wird der Kanton Zürich nach Vorliegen der vom Bund für nächste Woche in Aussicht gestellten Empfehlung informieren.