Härtefallprogramm: Neue Zuteilungsrunde nach einer Rechtsänderung

Medienmitteilung vom Kanton ZH

Unternehmen mit ungedeckten Kosten im zweiten Halbjahr 2021 können beim Härtefallprogramm nochmals ein Gesuch einreichen, sofern sie die Maximalbeiträge bisher nicht erreicht haben. Dies ist die Folge einer Rechtsänderung auf Bundesebene.

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