Ein (Informations)-Abend

Am 23. Mai 2023 lud der Gemeinderat die Fällander Bevölkerung ein zu einer Informations-Veranstaltung zum Thema Unterbringung weiterer Flüchtlinge. Über 200 Personen nahmen daran teil, was das Interesse und auch das Unbehagen der Leute illustriert.

Wer sich jedoch neue Informationen erhoffte, sah sich getäuscht: Der Gemeinderat informierte dazu bereits am 24. April und am 16. Mai 2023, wobei die zweite Information die angekündigte, provisorische Belegung der Turnhalle 2 in der Schulanlage Buchwis widerrief, wohl um die Opposition etwas zu dämpfen. Wesentliche Neuinformationen waren am Informationsabend kaum erhältlich.

Nach Bekanntwerden des geplanten Standorts «Parkplatz Letzacher» für 16 Wohncontainer formierte sich eine Interessengruppe dagegen. Das ist legitim und auch verständlich. Die Botschaft: «wir wollen das so nicht» wurde wieder und wieder verkündet und in nette Worte gekleidet. Dass jedoch der Gemeindepräsident der Gruppe über eine halbe Stunde eine Plattform gab, irritierte dann doch. So verlief der professionell moderierte Abend in Minne, auch wenn viele Anwesende den Raum gelangweilt und vorzeitig verliessen. Die offenbar zuvor aufgebotene Kantonspolizei mit drei Einsatzfahrzeugen stand draussen unterbeschäftigt.

Allerdings blieb der Gemeinderat wesentliche Informationen schuldig:

  • Auch wenn die Gemeinde nicht für die nationale Flüchtlingspolitik zuständig ist, hätte man doch mindestens einen Kommentar über die aus dem Ruder gelaufene Asylsituation erwarten dürfen.
  • Zwischen der ersten und der zweiten Medienmitteilung zauberte der GR offenbar die Lösung mit der Unterbringung von Flüchtlingen ausserhalb der Gemeindegrenzen aus dem Hut. Wo diese sind (dezentral!) und wie diese mit welcher Kostenfolge betreut werden, blieb unklar.
  • Warum schöpft man die vorhandenen Wohnmöglichkeiten nicht besser aus? Private Vermieter werden allein gelassen mit einquartierten Flüchtlingen, bis sie resigniert aufgeben. Die ev.-ref. Kirchgemeinde will gegenwärtig ein Wohnhaus in ein Gemeinschaftszentrum umnutzen, obwohl anderswo genügend Raum verfügbar wäre.
  • Die provisorische Belegung der Zivilschutzanlage im Gemeindehaus wird nicht in Betracht gezogen. Begründung:
    Erheblicher Initialaufwand mit unverhältnismässig hohen Investitionen, um die entsprechenden Auflagen erfüllen zu können / bauliche Investitionen notwendig, zum Beispiel aufgrund der nicht vorhandenen sanitären Einrichtungen / Sicherstellung der Brandschutzvorschriften zwingend / Unterbringung der Flüchtlinge ohne Tageslicht.
  • Die Frage sei erlaubt, wofür denn dieser Betonklotz nützlich ist. Ein Schutzraum muss innerhalb von fünf Tagen betriebsbereit sein (Ausnahmen bei vor 1987 erstellten Anlagen). Weswegen braucht es für 64 Personen eine unverhältnismässige Investition in eine Anlage für hunderte von Personen? Warum sind keine sanitären Einrichtungen vorhanden oder kurzfristig verfügbar? Warum sind da offenbar Brandschutzvorschriften verletzt? Auch das fehlende Tageslicht ist in einer vorübergehenden Notsituation kaum stichhaltig: WK-Soldaten verharrten wochenweise Tag und Nacht in solchen Anlagen ohne Freigang; für Flüchtlinge soll die Übernachtung für eine begrenzte(!) Zeit dort nicht zumutbar sein.
  • In der Information vom 24. April 2023 werden die Gesamtkosten für die Erstellung der Containersiedlung auf CHF 1.25 Mio veranschlagt. An der Informationsveranstaltung waren es schon CHF 1.55 Mio! Wieviel ist es Ende Jahr? Über den Energieverbrauch der Containersiedlung (Heizung im Winter/Kühlung im Sommer) hörten wir nichts.
  • Direkte interne Betriebskosten: man will eigenes Personal der Gemeindeverwaltung einsetzen. Das ist jedoch schon heute überfordert. Man wird also weitere Springer benötigen.
  • Externe Betriebskosten: Schichtbetrieb für die sozialpädagogische Betreuung durch ORS (Organisation für professionelle Betreuung geflüchteter Menschen). Muttergesellschaft ist Serco, eine britische, streng gewinnorientierte Beteiligungsgesellschaft. Diese Kosten sind unabsehbar. Schichtbetrieb heisst im Extremfall (7/7, 24/24-Betrieb): auf eine Arbeitsstelle braucht es 4 Personen! Dazu hörten wir nichts.
  • Auch die vorgesehenen Patrouillen der Seewache wurden nicht quantifiziert.
  • Zur Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen hörten wir nichts (müsste bekannt sein, beherbergen wir doch bereits Flüchtlinge).
  • Die alternativen Standorte der Containersiedlung wurden vom Gemeinderat alle verworfen, teils mit wenig überzeugenden Argumenten. Beispielsweise kommt der Parkplatz vor der Zwicky-Fabrik nicht in Frage, weil schon durch 20 oder 21 Pflichtplätze für Alterszentrum und Kinderhospiz belegt. Eigenartig. Umso mehr, als es einen GR-Beschluss von 2013 gibt für die parkähnliche Gestaltung des Platzes «wo man sich gerne trifft und verweilt». Trotzdem ist es heute ein grosser Parkplatz.

Man hätte sich von der Teilnahme an der Veranstaltung einen Mehrwert gewünscht, der sich allerdings im anschliessenden Apéro erschöpfte.

Eine Antwort auf „Ein (Informations)-Abend“

  1. Asylwesen in Fällanden – Wie sagt die Bevölkerung es den Massenimmigranten

    Ein Vorschlag zur Entschärfung der aktuellen Migrationskrise, die darauf basiert, die Migrationsursachen in den jeweiligen Ländern anzugehen und so die Auswanderung nicht nur zu reduzieren, sondern zu stoppen. Wie soll das gehen? Es gibt bei der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine Gegenden, in denen gekämpft wird und andere, wo keine Gefechte ausgetragen werden.
    Die praktikable Lösung ist, in gefechtsfreien Gebieten temporäre Unterkünfte zu errichten, mit Hilfe des UNHCR. Dorthin würde die gewaltbetroffene Zivilbevölkerung evakuiert, bis die Kriegshandlungen beendet sind. Analoges ist im Norden von Afrika und vor der EU-Grenze, insbesondere zu Griechenland umzusetzen.

    Das Migrationsproblem kann nicht dahingehend gelöst werden, indem Millionen Personen – aus kulturfernen Gesellschaften – mittels Massenimmigration Europa überfluten!! Unqualifizierte Personen – vielfach männlich – höhlen die europäischen Sozialsysteme aus und bringen sie zum Kollabieren. Die Schweiz hat nur noch diejenigen Asylverfahren durchzuführen – für Flüchtlinge – welche die zwingenden Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention zur Gewährung von Asyl erfüllen, was bei den wenigsten Migranten aktuell der Fall ist. Laut «Schengen-Abkommen» hat jeder Migrant, resp. jede Migrantin ein Gesuch in dem europäischen Land zu stellen, das zuallererst betreten wurde. Asylanträge entfallen grossmehrheitlich in der Schweiz.

    Die Schweiz hat sich aber an den Kosten der anderen «Schengen-Staaten» zu beteiligen und diese bei den «sehr zurückhaltenden» Asylverfahren – zwingend, auch im eigenen Interesse – personell und finanziell zu unterstützen. Dies insbesondere bei der sofortigen Rückführung. Die finanziellen Mittel wären vorliegend allemal besser investiertes Steuergeld, als die Milliarden der Eidgenossenschaft, die in der sogenannten «Entwicklungshilfe» versickern.
    Sind die Kosten zu Lasten der Gemeinde Fällanden nun Fr. 1.25 Mio. oder wie an der Informationsveranstaltung des Gemeinderats am 23. Mai 2023 dargelegt bereits Fr. 1.55 Mio.! Welche Kosten davon übernehmen Bund und Kanton Zürich?

    Die Asyl-Zustände in Berlin sind unhaltbar. Auch die Niederlanden haben bemerkt, der «Dichtestress hinter den Deichen, wegen der Zuwanderung», wird unerträglich, wie die Schaffhauser Nachrichten shn in der Ausgabe vom 24.5.23 berichteten. Die Immigranten müssen in ihre «Ursprungsländer» zurückgewiesen werden, denn die Probleme sind in den jeweiligen Ländern und von der dortigen Bevölkerung selber zu lösen.

    Ein Leser informierte mich – aufgrund dieses publizierten Beitrags – über das Vorgehen in der Gemeinde Maur. Der Gemeinderat Maur zeigt auf eindrückliche Art und Weise, dass es auch anders, kostengünstiger gehen kann.

    Zudem beschloss der Ständerat am 31.05.2023 mit grosser Mehrheit, eine Notunterkunft für Asylsuchende unter Tage sei zumutbar. Der Gemeinderat Fällanden macht sich vermutlich die Aufgabe mit einer Unterbringungsstruktur durch teure «Container» zu einfach. Es geht im Moment um die «Abdeckung» einer «kurzzeitigen» maximalen Unterbringungsanzahl. Die «dezentralen, rasch mobilisierbaren» Zivilschutz-Anlagen sind für die Unterbringung während der ersten 140 Tage «zumutbar». Die Notunterbringung unter Tage wird nur von denen kritisiert, die nie als Angehörige/r der Schweizer-Armee AdA Dienst leisteten. Was für Schweizer Soldaten AdA während den militärischen Diensttagen zumutbar ist, nämlich zu leben in «unterirdischen Schutzanlagen», sollte auch für Asylsuchende zumutbar sein.

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