vom Verein Vernünftige Schulraumplanung Fällanden (vsp-f)
Kapitel 6: Schulraumplanung und Siedlungsplanung hängen zusammen und prägen die Zukunft
Die Immobilienstrategie vom Oktober 2013 hatte, wie in unserem Kapitel 3 aufgezeigt, den Bau eines neuen Sekundarschulhauses auf dem Schulareal Bommern in Pfaffhausen empfohlen. Sie beinhaltete auch einen umfassenden Zeitplan.
Zuallererst hätte das Sekundarschulhaus gebaut werden sollen. Es wäre im Jahr 2017 bezugsbereit gewesen. Dann hätte man das Primarschulhaus Bommern in Pfaffhausen sanieren (oder allenfalls durch einen Neubau ersetzen) können. Diese Arbeiten wären bis zum Jahr 2020 abgeschlossen worden. Das renovierte (oder allenfalls neu gebaute) Primarschulhaus in Pfaffhausen wäre somit im Jahr 2020 bezugsbereit gewesen. Anschliessend hätte man das Primarschulhaus Buechwis in Benglen saniert; dieses wäre in seinem renovierten Zustand im Jahr 2023 bezugsbereit gewesen. Schliesslich hätte man in Fällanden-Dorf einen Neubau für den Kindergarten Lätten erstellt, der im Jahr 2026 bezugsbereit gewesen wäre. Und ganz am Schluss wäre eine Gesamtsanierung des Schulhauses Lätten vorgenommen worden.
(Quelle: Immobilienstrategie Oktober 2013, Seite 108)
Obwohl die Schulpflege die erwähnte Studie selbst in Auftrag gegeben und mit Steuergeldern bezahlt hatte, und obwohl sich der wachsende Raumbedarf auf der Sekundarstufe schon im Jahr 2013 abzeichnete, hat die Schulpflege die ihr empfohlene Planung völlig auf den Kopf gestellt. Aus unerfindlichen Gründen beschloss sie, den Neubau des Kindergartens Lätten in Fällanden in allererster Priorität zu realisieren. Intakte Bausubstanz wurde zudem voreilig als nicht mehr sanierungsfähig erklärt und entweder, wie im Fall des Kindergartens Fröschbach, abgerissen oder, wie im Fall der Kindergärten Breiteli und Wigarten, durch Vermietung an Dritte einer Schulnutzung entzogen.
Das Protokoll zum Ortsplanungsgespräch vom 5. November 2021 deckt weitere Hintergründe zu dieser Handlungsweise auf. Am besagten Treffen nahmen teil: der Gemeindepräsident und der Vorstand Ressort Hochbau als Vertreter der Gemeinde Fällanden, das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) sowie die Planpartner AG (diese war mit einer Revision der Bau- und Zonenordnung beziehungsweise der Richtpläne «Verkehr» und «Siedlung und Landschaft» beauftragt worden). Aus dem Protokoll dieser Sitzung geht hervor, dass der Gemeinderat bis im November 2021 an der Idee einer Zusammenlegung der Schulstandorte Benglen und Pfaffhausen beim Kreisel vor Benglen (wie sie in unserem Kapitel 3 beschrieben wird) festgehalten hat.
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) hielt jedoch erneut fest, dass zur Durchstossung des Landwirtschaftsgebietes hohe Anforderungen an die Interessenabwägung gestellt werden. Die Genehmigung von Planungsmassnahmen setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus und es ist darzulegen, weshalb die betreffenden Nutzungen nicht zweckmässig innerhalb des Siedlungsgebietes untergebracht werden können. Zudem befindet sich die Schulhausanlage Buechwis im Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung des Kantons Zürich (wie in unserem Kapitel 3 beschrieben).
Die Gemeinde Fällanden hat aber, wie bereits gezeigt, keinen Schulraumnotstand vorzuweisen, denn sie verfügt auf dem Schulareal Bommern in Pfaffhausen über genügend Landreserven für mögliche Neubau- oder Erweiterungsprojekte. Das Amt für Raumentwicklung hielt weiter fest, dass ein solcher dezentraler und vom Siedlungsgefüge isolierter und losgelöster Standort raumplanerisch unzweckmässig sei, sich negativ auf das Mobilitätsverhalten auswirke und den Grundprinzipien des sorgfältigen Umgangs mit der knappen Ressource Boden widerspreche.
Des Weiteren gab das Amt für Raumentwicklung zu bedenken, dass dem Ortsteil Benglen die Seele genommen würde, wenn der Schulstandort aus diesem Ortsteil an einen anderen Standort verlegt würde!
(Quelle: Protokoll Ortsplanungsgespräch vom 5.11.2021)
Diese Erkenntnis musste unseren Behördenvertretern also gleichsam «von aussen» mitgeteilt werden, denn selbst wäre unsere Schulpflege oder der Gemeinderat offenbar nie zu dieser Einsicht gekommen. Der Schulpräsident seinerseits hatte sich in der Presse sogar darüber lustig gemacht, indem er sagte, er könne nicht verstehen, wie man mit Bezug auf die Schulanlage Benglen, welche für den Ortsteil doch prägend und als architektonischer Zeitzeuge von überkommunaler Bedeutung ist, «vom Herz der Siedlung» sprechen könne. Er scheint nicht zu verstehen, dass die Schulanlage Benglen, als Bestandteil der Gesamtplanung ortsbildprägend ist und als architektonischer Zeitzeuge auch einen hohen geschichtlichen Wert von überkommunaler Bedeutung hat.
Im Protokoll des Ortsplanungsgespräches vom 5. November 2021 kann man ferner dies lesen:
«Anlässlich des stattgefundenen Ortsplanungsgespräches mit dem Amt für Raumentwicklung (ARE) konnten die wichtigsten Anliegen der Gemeinde und die Ansprüche der kantonalen Verwaltung vorgebracht und diskutiert werden. Einzelne Themen blieben noch offen und müssen im Rahmen der künftigen Bearbeitung geklärt werden:
- Umgang mit Reservezone Fröschbach
- Schulstandort Benglen/Pfaffhausen
Das ARE empfiehlt, für die kommenden Planungsschritte eine längerfristige (20 – 25 Jahre) räumliche Strategie in Form eines kommunalen Richtplanes (Siedlung und Landschaft) zu erstellen. Mit diesem Instrument könnte auch der künftige Umgang mit den Reservezonen vorgespurt werden.»
(Quelle: Planungsbericht gemäss § 47 Raumplanungsverordnung (RPV) vom 30. März 2023)
Alles, was bezüglich der Schulstandorte und der Siedlungsentwicklung entschieden wird, wird sich somit weit auf die Zukunft auswirken und mindestens für die Dauer einer ganzen Generation Bestand haben. Man muss deshalb heute gut darauf achten, was, weshalb und wie «vorgespurt» wird.
Der Entscheid, in Pfaffhausen ein neues Sekundarschulhaus zu bauen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.