Themen sind unter anderem:
- Änderungsantrag an der Gemeindeversammlung betreffend den Projektierungskredit Gemeindehaus basierend auf der Machbarkeitsstudie
- Erneuerung der Betriebsbewilligung für das Kinderhort «s’2. Dihei»
- Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Spielgruppe plus in Benglen
- Jubiläumsgeschenk «eTriBike» für die Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums Sunnetal
- Der Leiter Schule und Bildung verlässt die Gemeinde
Der Gemeinderat (GR) schreibt in seiner Medienmitteilung vom 16. Juli 2024: «An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 wurde der Antrag eines Stimmbürgers angenommen, der besagt, dass der Projektierungskredit zur Sanierung und Nutzungserweiterung des Gemeindehauses nur unter folgenden Bedingungen zu bewilligen ist:
‹Variante 1 gemäss der genannten Machbarkeitsstudie mit grösserem Polizeiposten (bei Bedarf) und ausschliesslich für öffentliche Nutzung im bisher abgedeckten Aufgabenbereich. Die Weiterführung bestehender Mietverhältnisse bleibt möglich. Dies schliesst aus: Publikums-Gastronomie und Variante 2 und 3›.»
Dieser Auftrag müsste auch dem GR begreiflich sein. Trotzdem wird auf einer ganzen A4-Seite völlig unnötig «präzisiert, Missverständnissen vorgebeugt und festgehalten, dass dass im sanierten Gemeindehaus kein Grossverteiler und auch keine gewerbliche Gastronomie vorgesehen ist».
Dass Bürger hellhörig bis misstrauisch geworden sind gegenüber schwammigen Aeusserungen des GR, hat sich dieser selbst zuzuschreiben. So auch hier:
Die Machbarkeitsstudie vom 15. Januar 2022 (Variante 1), auf die sich der GR bezieht, spricht auf Seite 11 von einem «kleinem Imbissrestaurant». Und auf Seite 18 ist gar von max. «12 Parkplätzen für die Gastronomie» die Rede. Warum zusätzliche Parkplätze, wenn die Einrichtung nur intern frequentiert wird?
Wie einfach wäre es gewesen, treffenderweise von einer Kantine zu sprechen (restaurantähnliche Einrichtung in Betrieben o. ä.) und nicht von einer Gastronomie (Gaststättengewerbe, feine Kochkunst, Gaststätte, gastronomischer Betrieb).
Der GR schreibt weiter in der MM: «….dass es sich bei einer Machbarkeitsstudie….. um eine Studie handelt, welche die Umsetzung der Anforderungen der Bauherrschaft überprüft». Offenbar war auch der Auftrag an die Studienverfasser unklar.
Man kann es drehen und wenden wie man will: Empathie ist nicht die Stärke dieses Gremiums.