von Harry Eggimann, Fällanden
Traktandum 1 – Wohncontainer für Flüchtlingsunterbringung
An der Gemeindeversammlung vom 27.11.2024 stimmen wir über einen Objektkredit von 2.075 Mio. zwecks Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf der Parzelle 3339 Bachwis ab.
1. Ausgangslage
Der Kanton Zürich hat ab 01.07.24 die Asylkontingente für die Gemeinden von 0.5% auf 1.6% der Bevölkerung erhöht. Das bedeutet, dass Fällanden total 156 Personen aufnehmen sollte. Heute werden Flüchtlinge in von der Gemeinde angemieteten Wohnungen untergebracht, teilweise in Wohngebäuden, die bald renoviert werden und die für die Flüchtlingsunterbringung wegfallen werden.
Am 06.04.2023 bewilligte der Gemeinderat in Eigenkompetenz einen Kredit in Höhe von CHF 1.25 Mio. als gebundene Ausgabe für die Anschaffung von mobilen Wohneinheiten zur Unterbringung von Asylsuchenden auf dem Areal Letzacher. Die entsprechende Baubewilligung wurde erteilt. Gegen die Gemeinderatsbeschlüsse wurde Stimmrechtsrekurs erhoben, der vom Bezirksrat Uster erstinstanzlich abgewiesen wurde. Der Weiterzug des Urteils an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wurde zweitinstanzlich gutgeheissen und am 12.10.2023 hob das Verwaltungsgericht die beiden Kreditbeschlüsse des Gemeinderats auf. Dieses Urteil wurde an das Bundesgericht weitergezogen, jedoch mit Urteil vom 23.05.2024 zurückgewiesen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin den Standort Letzacher aufzugeben und stattdessen auf das Areal Bachwis auszuweichen und die Bewilligung für Standort und Objektkredit der Gemeindeversammlung vom 27.11.2024 vorzulegen.
2. Konsequenzen der Urteile des Kantonalen Verwaltungsgerichts (VGZH) und des Bundesgerichts
Im Urteil des VGZH Art. 2.2 entscheidet der Souverän über das «WIE» auch wenn das «OB» weitgehend vorgegeben ist. Die Behörde (Gemeinderat) darf die Wahlmöglichkeiten oder Alternativen nicht ausschliessen. Gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV) weist das kantonale Sozialamt den Gemeinden Asylsuchende zu. Damit geht die Zuständigkeit für die Leistungserbringung für Flüchtlinge an die Gemeinden über. Es besteht für die Gemeinde eine Pflicht zur Suche und Bereitstellung von Wohnraum. Der Kanton macht den Gemeinden keinerlei Vorgaben, wo bzw. wie die Asylsuchenden unterzubringen sind. Gemäss Urteil des VGZH Art. 2.5 wäre die Unterbringung auch im alten Schulhaus oder in Zivilschutzanlagen möglich. Dusch- und Kochmöglichkeiten müssten auf jeden Fall geschaffen werden. Auf die Bedenken der Anwohner betreffend Standort muss eingegangen werden. Die Güterabwägung wäre durch den Entscheid der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung demokratisch abgestützt. Der Gemeinderat hat gemäss Art. 2.6 des VGZH-Urteils seine Finanzkompetenzen überschritten, deshalb wurde die Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen. Die Begründung des Urteils beruht auf früheren Bundesgerichtsentscheidungen (BGE); deshalb war der Weiterzug des Gemeinderats an das Bundesgericht aussichtslos. Das Bundesgericht ist deshalb auf die Beschwerde des Gemeinderats nicht eingetreten. Die Anwaltskosten sowie die Parteientschädigung (CHF 2’000) muss die Gemeinde selbst bzw. wir alle bezahlen.
3. Erwägungen für die Gemeindeversammlung vom 27. November 2024
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen an der GV vom 27.11.2024 über den Objektkredit entscheiden. Dabei sollte auch bedacht werden, dass die Migrationsströme in die Schweiz das Resultat von Fehlern bei der Nicht-Umsetzung des Dublinabkommens der Europäischen Union (EU) sowie auf grobe Fehler der Schweizer Bundesbehörden (Grenzschutz) zurückzuführen sind. Es gibt aber Länder in der EU, die viel weniger Flüchtlinge aufnehmen (Dänemark 2’355 Asylanträge und die Schweiz 30’223 im Jahr 2023). Dänemark hat 5.95 Mio. Einwohner und die Schweiz 8.96 Mio. Deutschland (84.67 Mio. Einwohner) hat ein sehr attraktives Sozialsystem und deshalb auch sehr viele Asylbewerber (329’120 im Jahr 2023). Also ähnlich viel wie die Schweiz.
Die Gemeinden, also die Einwohner der Schweiz, müssen die Versäumnisse und Fehler der Bundesbehörden ausbaden und nicht nur die finanziellen Lasten tragen. Sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 27.11.2024 den Objektkredit und den Standort generell ablehnen, dann würde damit ein Zeichen mit Signalwirkung für die ganze Schweiz gesetzt werden. Was aber auch berücksichtigt werden muss ist die Tatsache, dass wir für die bereits bestehenden Flüchtlinge Unterkünfte benötigen, wenn der angespannte Wohnungsmarkt bei der Suche nach Unterkünften zu hohen Kosten führen wird und weil die heute zur Verfügung stehenden Wohnungen teilweise wegfallen werden. Zum Standort Bachwis muss auch bedacht werden, dass die nächste Einkaufs- und Versammlungsmöglichkeit für Asylbewerber (vorwiegend junge Männer) der überdachte Migros Markt beim Letzacher ist. Es ist eine Illusion zu glauben, dass mit dem Standortwechsel zur ARA Bachwis die Sorgen der Anwohner im Letzacher grundsätzlich gelöst sind. Im Voranschlag 2025 des Gemeinderats sind Mehrkosten von CHF 891’600 für Integration und Sonderkosten für Asylsuchende budgetiert. Wir entscheiden also nicht nur über einen Objektkredit, sondern auch um sich wiederholende Mehrkosten, die das Sozial- und Schulwesen auf Jahre belasten werden.
Es ist auch zu überlegen, ob dieser Entscheid nicht besser an der Urne entschieden werden sollte und nicht nur von den wenigen Teilnehmern an einer Gemeindeversammlung, wo üblicherweise 2 bis 3% der Stimmberechtigten auch für alle anderen entscheiden. Demokratie ist das nicht wirklich, wenn nur so wenige für so viele entscheiden. Mittels Briefwahl kann jeder abstimmen, der will. Das wäre gerecht und demokratisch.
Der Entscheid ist schwierig und nicht nur eine Gewissensfrage. Wir sollten auch an unsere Kinder und Enkel denken auf deren Kosten wir leben, weil die Schuldenlast weiter zunehmen wird. Die Verschuldung in Fällanden pro Einwohner beträgt CHF 11’000 gemäss Abschied RPK vom 05.10.2024. Die RPK empfiehlt für 2025 eine Steuererhöhung von 6% auf 105%. Wie wir auch dem Budget 2025 entnehmen können, sinken die Steuererträge in Fällanden um über 900’000 CHF.
Die Fällanderin Loan Nham erzählte im Glattaler vom 22.11.24 sehr eindrücklich, wie ihre Eltern im Jahr 1979 von Vietnam nach Thailand flohen und als Flüchtlinge von dort aus in alle Herren Länder verteilt wurden. Eine Wahl hätten sie nicht gehabt.
Hier begann die bundesrätliche Fehlleistung in der Migrations-Frage. Flüchtlinge aus Vietnam hätten sich im bisherigen Umfeld, wie Laos, Birma, Malaysia oder Singapur neu «niederlassen» sollen, resp. müssen. Dass es hier humanitäre und finanzielle Hilfe der Schweiz für diese Staaten bedeutet hätte, ist anzunehmen.
Wenn Loan Nham weiter ausführt: «Es geht um Wertschätzung und Respekt gegenüber den geflüchteten Menschen. Sie sollen an einem Ort in Fällanden wohnen, wo wir Schweizer auch wohnen würden.»
Der 2. Satzes ist eine völlig unangebrachte Erwartungshaltung von weither gereisten Menschen.
Wer als «Flüchtling» über eine längere Wegstrecke «wandert», wo er sich längst hätte sicher niederlassen können, der mutiert automatisch vom «Flüchtling» zum «Migranten». Bei Migranten ist die Asylfürsorgeverordnung (AfV) nicht anwendbar!
Aus reinem Zufall durch die Zeitung wissen wir, dass in der Justizvollzugsanstalt JVA Cazis GR mit rund 200 Insassen, knapp die Hälfte Muslime seien. In einem separaten Gerichtsverfahren wurde ein Metzger bestraft, der «Schweinefleisch» unter das «Rindfleisch» mischte für die Insassen der JVA Cazis GR. Es ist kein Menschenrecht, in einer JVA noch «Sonderessen» zu erhalten. Fast die Hälfte der sich im Strafvollzug befindenden Menschen sind demnach «geflüchtete Menschen». Sie wurden jedoch nicht an Leib und Leben gefährdet, sondern sind heute zu rund 90% «Migranten», die hier straffällig wurden.
Wir wissen auch von der Muslim-Radikalisierung in Winterthur, in deren Mosche. Diese Woche brachte die SRF Sendung 10 vor 10 einen Beitrag zu den grossen Problemen mit den Bundes-Asylzentren in Kreuzlingen TG und in Altstätten SG. Der Thurgauer Regierungsrat bat Bundesrat Beat Jans SP nach Kreuzlingen und der St. Galler Regierungsrat bat den Bundesrat nach Altstätten, weil die Bevölkerung gegen die Asylanten/Migranten rebelliert.
In der Stadt Zürich an der Brandschenke-/Selnaustrasse wurde ein Jude von einem sunnitischen Muslim – einem jungen Tunesier – mit dem Messer beachtlich verletzt.
In der Migros Filiale in Kollbrunn ZH attackierte ein minderjähriger Muslim Afghane die Kassierin, traktierte deren Kasse und entwendete danach Geld aus dieser Kasse. https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/hochschwangere-mayeris-morillo-31-hatte-angst-wusste-nicht-ob-der-taeter-eine-waffe-hat-jetzt-spricht-die-frau-die-den-migros-ueberfall-in-kollbrunn-zh-gefilmt-hat-id19965778.html
Im Kloster Einsiedeln attackierte kürzlich ein minderjähriger Muslim Afghane die «Schwarze Madonna», nahm die Krone und deren Kleidung weg. https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/schwyz/kurioser-zwischenfall-im-kloster-einsiedeln-asylsuchender-17-zieht-die-schwarze-madonna-aus-id20329186.html
Videos von beiden Vorfällen kann der Souverän von Fällanden im Internet mittels LINK besichtigen.
Die Kosten im KVG steigen stark, u.a. wegen den Asylanten/Migranten. In der Schule stehen enorme Kosten bei Minderjährigen an. Bei Gesetzesverstössen sind beachtliche Kosten der Polizei und im Justizvollzug JVA durch Steuermittel zu bezahlen.
Fazit: Flüchtlinge wie Migranten müssen in Ihren Kontinenten bleiben. Dies muss die neue Flüchtlingspolitik des Bundesrats sein, der dies von unserem Bundesamt für Migration verlangen muss. Harry Eggimann erwähnte in seinem Beitrag Polen nicht mit rund 36.7 Mio. Einwohner, die um 12’000 Asylgesuche ausweisen.
Insgesamt hat Polen in den 32 Jahren seit es die Genfer Flüchtlingskonvention anwendet nur 7’500 Asylantragsteller/innen als Flüchtlinge anerkannt. Selbst wenn man zu dieser Zahl 15’500 Personen mit subsidiärem Schutz und 11’000 ausländische Staatsangehörige hinzurechnet, die eine Erlaubnis für einen humanitären oder geduldeten Aufenthalt erhalten haben, bleiben die Zahlen im Vergleich zu Ländern wie Deutschland, der Schweiz oder Frankreich niedrig. https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/556093/polen-neue-migrationsstrategie-alte-praktiken/
Der Bundesrat muss weder das Bundes-Asylzentrum in Dübendorf noch dasjenige in der Stadt Zürich an der Turnerstrasse schliessen. Er hat beide Zentren weiter zu betreiben und der Gemeinde Fällanden die asylsuchenden Menschen in grossem Umfang abzunehmen.