Meinung zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2024

von Werner Schwendener, Fällanden

Wohncontainer für die Flüchtlingsunterbringung

Die Gemeindeversammlung beschliesst mit 263 von 382 Stimmen den Standort Bachwis. Das ist nicht nur jetzt, das ist auch mittel- bis langfristig die richtige und beste Entscheidung.

Wohncontainer (Symbolbild)

Herzlichen Dank

Liebe Fällanderinnen Liebe Fällander,

herzlichen Dank an alle die Bachwis gewählt haben. Moralische Bedenken für diesen Standort sind absolut fehl am Platz.
Moralische Bedenken für die bestellten Container eventuell aber schon?

Am Anfang der Gemeindeversammlung führten uns die beiden Gemeinderätinnen Ernst (GLP) und Niederöst (SP) ein nicht optimal vorbereitetes Theaterspiel auf, das leider einiges an Verwirrung ausgelöst hat.

Die Wirkung, das angeschlagene Vertrauen in den Gemeinderat noch weiter zu strapazieren, wurde damit aber nicht verfehlt, bravo, haben die zwei sehr gut gemacht.

Ich behaupte jetzt mal, Frau Ernst und Frau Niederöst kennen die Lage der Parzelle Bachwis, die übrigens mitten in unserem Naherholungsgebiet liegt, nur vom Hörensagen. Gerne möchte ich den beiden noch ein paar Fakten von dieser Parzelle zur Wissenserweiterung mit auf den Weg geben.

Die Lage der Parzelle Bachwis:

Das Bild zeigt von meinem Nordbalkon aus gesehen, die direkte Sicht auf die Parzelle Bachwis.

 Achtung jetzt, ohne zynisch zu werden:

Die Parzelle Bachwis liegt am nördlichsten Rand von Fällanden und ist damit vom Schattenwurf der Pfannenstiel-Zürichberg-Kette am wenigsten betroffen, hat dadurch aber am längsten Sonnenschein. 

Die Parzelle Bachwis ist dank unserer vorherrschender Westwindlage praktisch von den Geruchsemission der Kläranlage nicht betroffen. Wenn überhaupt wären am ehesten betroffen die Tennis- und Fussballspieler. Der Wind müsste also direkt von Norden kommen, damit die auf der Südseite der ARA installierten Wohncontainer betroffen sind.

Die Wohncontainer:

Es verwundert nicht, dass die beiden Gemeinderätinnen Ernst und Niederöst kein einziges Wort über die Wohnsituation im Innern der Container gesprochen haben, denn da könnten, zumindest bei einigen Schweizerinnen und Schweizer, schon moralische Bedenken aufkommen.

Das Problem ist aus meiner Sicht nicht der Standort, das Problem sind die Wohncontainer selbst. Glauben sie mir, da spielt es keine Rolle, wo die stehen, darin möchte definitiv kein Schweizer über längere Zeit wohnen. Die Kapazität der bestellten und bezahlten Container wird mit 64 Personen angegeben, verteilt auf vier 5 ½ Zimmer Wohnungen à je 4 Schlafzimmer.

Pro Schlafzimmer (14 m2) 4 Personen ergibt eine Kapazität pro Wohnung von 16 Personen auf total 144 m2. Das ergibt eine nutzbare Fläche von knapp 9 m2 pro Person. Kanton Zürich im Vergleich, ist der Durchschnitt im Jahr 2023 Pro Bewohner 44,8 m2.

Im Klartext bedeutet das, die maximale Kapazität von 64 Personen kann aus verschiedenen Gründen, aber sicher auch wegen den prekären Platzverhältnissen, nie ausgeschöpft werden.

Während den Gerichtsverfahren wurde von der Gemeinde mehrfach angemerkt, dass nur ca. 25 Personen in den Container untergebracht werden.

Möchte man jetzt also ca. die Hälfte von der Pflichtaufnahmemenge (Fällanden 153 Personen, Stand November 2024) also 75 Personen in diesen Container unterbringen, müsste die nachfolgend abgebildeten Container verdreifacht werden. 

So und jetzt sind wir wieder beim Standort und da ist die Parzelle Bachwis mit über 9’427m2 genau richtig. Alleine für die bereits bestellten Container wird eine Fläche von min. 355 m2 benötigt.

Dazu kommt:

  • Einhaltung der Grenzabstände
  • Zusätzliche Container für z. B. Kellerabteile, Waschküchen, usw.
  • PKW-Parkplätze,
  • Velo-Parkplätze,
  • Spielplatz und Zufahrtweg.

Das sieht dann auf der Parzelle Bachwis in etwa so aus:

Eine Gettosiedlung für 70 Personen in Fällanden, da gibt es tatsächlich nicht mehr viele Möglichkeiten. Schauen sie sich um wie viele Menschen in ihrer nächsten Umgebung Wohnen. Bei den zwei Häuser, wo ich wohnen, sind es aktuell 30 Personen aufgeteilt auf 14 Wohnungen.  

Die von unserem Gemeindepräsident gewählte Ein-Standort-Strategie ist gemäss seiner Überzeugung die Billigste. Es muss nur einmal gebaut und angeschlossen werden.

Die Gewichtung von seinem berühmten Dreieck ist, FDP-Typisch geldlastig. Blöd ist jetzt nur, dass wir im schlechtesten Fall das ganze drei Mal brauchen. Also drei Mal 1,6 Millionen = 4,8 Millionen. Aber malen wir den Teufel mal nicht an die Wand und hoffen, es wird nicht benötigt.

Quelle: Bericht_zur_Standortwahl_V03

Noch ein paar Angaben zu den Distanzen

Bushaltestelle:

Die nächste Busshaltestelle ist zugegeben etwas entfernt ca. 510 Meter. Im Vergleich, Frau Ernst muss 330 oder 350 Meter bis zur nächsten Station laufen.
Den Sinn von der Nähe zur Bushaltestelle ist mir sowieso nicht ganz klar. Hofft man etwa, dass die Flüchtlinge möglichst schnell am Morgen auf den Bus gehen und aus dem Dorf fahren? 

Einkaufen z. B. Migros Fällanden:

Wohncontainer Distanz 830 Meter. Im Vergleich Fällanden Fröschbach bis Migros Fällanden 1100 Meter.

Schule:

Wohncontainer bis Schulhaus Lätten 1300 Meter, Im Vergleich Siedlung Huebwisstrasse 850 Meter.

Integration:

Integration findet praktisch nur über «Ereignisse» statt. Es ist falsch zu denken, dass die Bewohner der Wohncontainer automatisch integriert werden, nur weil sie in der Mitte des Dorfes wohnen.

Die Beiden Gemeinderätinnen sind gefordert solche Ereignisse zu schaffen. Zum Beispiel könnte das sein, eine Mitgliedschaft in einem Verein oder ein regelmässiger Treffpunkt für Kulturellen Austausch mit Kochen und deutsch lernen, usw. Es gibt da sehr viele Möglichkeiten.

Es ist auch falsch zu denken, mit einem Standort mitten im Dorf könnte man die Schweizer Flüchtlingspolitik als erledigt betrachten und wieder beruhigt weiterschlafen. Dem ist leider nicht so. Beachten sie, dass die Aufnahme der Flüchtlinge in der Schweiz nicht einmal den berühmten Tropfen auf den heissen Stein ausmachen. Es braucht dringend andere Lösungen! 

Für Fällanden bin ich klar der Meinung, das kommt jetzt mal gut.

Ich hoffe jetzt, dass die Container im Bachwis bald aufgestellt werden können und die dringende benötigten Unterbringungsplätze somit auch zügig zu Verfügung gestellt werden können.

Nochmals allen einen herzlichen Dank, eine ruhige Adventszeit und ganz schöne Festtage.

Eine Antwort auf „Meinung zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2024“

  1. Haben Sie es auch bemerkt?
    Die anwesenden 382 Stimmberechtigten haben am 27. November 2024 anlässlich der Gemeindeversammlung zum Traktandum; «Wohncontainer für die Flüchtlingsunterbringung; Bewilligung Objektkredit» mit anschliessender Abstimmung zur Standortwahl dieser Container facettenreich mitbekommen, dass die beiden Gemeinderätinnen Ernst und Niederöst, sich mit stark erkennbarer persönlicher Prägung gegen den Vorschlag oder Empfehlung zum Standort Bachwis, des Gesamt-Gemeinderates eingesetzt haben.

    In der aktuellen Fassung der «Geschäfts- und Organisationsreglement des Gemeinderats Fällanden», Gemeinde Fällanden, Stand 1. Januar 2024, ist unter Art. 4 folgender Wortlaut, in seiner Gültigkeit, unmissverständlich folgendes geregelt.

    Quelle: ePublikation 100.2 Reglement – Geschäfts- und Organisationsreglement des Gemeinderats Fällanden, Fällanden
    https://epublikation.ch/#!/search/publications/detail/28b987e3-7ec8-477c-91a7-abaecf04dc05

    Auszug Reglement

    Art. 4 Kollegialitätsprinzip

    ¹ Die Mitglieder des Gemeinderats sowie aller Behörden, Kommissionen und Ausschüsse sind im Sinne des Kollegialitätsprinzips den Mehrheitsbeschlüssen der Behörde, der Kommissionen oder des Ausschusses verpflichtet.

    ² An Gemeindeversammlungen unterstützen die Mitglieder des Gemeinderats die eigenen Anträge. Stimmenthaltung ist in Ausnahmefällen möglich.

    Die Interpretation Abs. 2, Art. 4, regelt lediglich das Stimmverhalten einzelner Mitglieder des Gemeinderates zu eigenen Anträgen und soll kein Anlass geben das Kollegialprinzip zu verletzen, wie in Absatz 1 geregelt.
    Der Versammlungsleiter in der Regel Gemeindepräsident*in hat also solches Verhalten sofort zu unterbinden oder einen Ordnungsruf zu erteilen.

    So deutlich sich die Vorsteherinnen der Abteilungen ‹Gesellschaft› und ‹Liegenschaften› äusserten, kann dies als problematische, politische Einflussnahme eingestuft werden, die aktiv durch die bei-den Gemeinderätinnen erfolgte. Für viele Anwesende war dieses Verhalten irreführend und höchst fragwürdig!

    Mindestens sollte jedoch die Gemeindeschreiberin in Ihrer fachlichen Kompetenz dies ebenfalls erkennen und den Versammlungsleiter darauf aufmerksam machen damit dieser reagieren kann.

    Eine Besserung oder Reaktion seitens Versammlungsleiter kann erwartet werden.

    Freundliche Grüsse

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