Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt ab April

Medienmitteilung vom Kanton ZH

Vorsicht blinde Passagiere!

Der Kanton Zürich führt per 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Diese soll verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie die Quaggamuschel weiter ausbreiten können. Wer mit einem immatrikulierten Schiff von einem Gewässer in ein anderes wechseln will, muss dies ab April vorab melden und das Schiff fachgerecht reinigen lassen. Die Einschränkungen für die Nutzung von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden dadurch gelockert.

(Symbolbild)

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