Für die Werke Fällanden – keine «gemeindeeigene» AG

von der Bürgerlichen Interessengemeinschaft für gesunde Gemeindefinanzen Fällanden IGfgGF

Stellungnahme der Bürgerlichen Interessengemeinschaft für gesunde Gemeindefinanzen Fällanden IGfgGF zu einer «gemeindeeigenen» AG.

Die «Bürgerliche Interessengemeinschaft für gesunde Gemeindefinanzen Fällanden IGfgGF» erachtet die Überführung des heutigen EW Fällanden in eine «gemeindeeigene» AG als nicht zielführend und es bringt keinen Vorteil, denn:

(Symbolbild)

Die Rechnungslegung und die Rechnungsprüfung bei einer «gemeindeeigene» AG wäre wesentlich teurer als heute. Die heutige Werkkommission Fällanden ist zweifellos kostengünstiger als ein Verwaltungsrat (VR) einer «gemeindeeigenen» AG. Der Gemeinderat könnte den Werken vermehrte «Freiheiten» im Rahmen eines internen (Organisations-)Reglements bieten. Dies hat den Vorteil, dass die Stimmberechtigten weiterhin die «Hoheit» über alle wesentlichen Entscheidungen verantworten und sich der Gemeinderat nicht hinter den Entscheidungen eines Verwaltungsrats «verstecken» kann, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Die Überführung in eine «gemeindeeigene» AG würde neben dem EW Fällanden auch die Wasserversorgung Fällanden, die Abwasserversorgung mit allen Kanälen inklusive der ARA Fällanden betreffen. Analoges ist in grösseren Stadtgemeinden möglich unter der Bezeichnung «Industrielle Betriebe IB». Beispiele zeigen der IGfgGF, dass derartige IB einerseits «Kostentreiber» sind und anderseits immer wieder «Geld» der öffentlichen Hand benötigen, vorliegend wäre dies die Gemeindekasse Fällanden. Es scheint viel zu kosten und wenig Nutzen zu bringen.

Zudem würden die demokratisch wertvollen Rechte der Stimmberechtigten von Fällanden weitest beschnitten, resp. beschränkt. Das will die IGfgGF keinesfalls. Die IGfgGF hält sich eher an Zürcher Gemeinden, die diesen Schritt nicht vollzogen haben, resp. nicht vollziehen, weil sie nämlich das «Potential» erfasst haben, dadurch «kostengünstiger» und dennoch effizient arbeiten zu können.

Die einseitigen und bewusst vornehmlich positiv dargereichten Informationen von Tiefbauvorstand Gemeinderat Thomas Bürki am Informationsabend, dass viele Zürcher Gemeinden diesen Schritt bereits vollzogen hätten, hat uns zu wenig überzeugt. Das Geschäftsmodell «Industrieller Betriebe IB» ist sehr stark reguliert. Hier gibt es kaum, resp. wenige «unternehmerische Geschäftsfelder».

Bereits die «administrativen Arbeiten» dieser Überführung in eine «gemeindeeigene» AG mit all den «notariellen Arbeiten und Kostenverteilungen» würden zeitlich und kostenmässig immens sein. Die Abwasserkanäle, die ins Eigentum der «gemeindeeigenen» AG übergehen, müssten neu bewertet werden. Die alten Anlagen seien in Fällanden nie richtig abgeschrieben worden, war am Informationsabend zu hören, was übrigens innerhalb der heutigen «Gemeinde-Organisation» auch nicht zwingend war. Wenig zu hören war am Informationsabend über die anstehenden» (grossen?) Herausforderungen für die Gemeinde Fällanden, die keine Hektik bedingen, nämlich:

  • zunehmende Regulierung, möglicherweise (weitere) Trennung von Monopol und Markt;
  • Liberalisierung des Strommarktes (ist seit 15 Jahren ein Thema);
  • Anpassungen im Rahmen des eidg. Stromgesetzes, Preis für elektrische Energie;
  • Digitalisierung, Cyberkriminalität (ist unabhängig von der Rechtsform);
  • Aufbau einer Fernwärme-Versorgung.

Die Äusserungen von Nico Waldmeier vom Beratungsunternehmen EVU Partners am Informationsabend, welches das Projekt «gemeindeeigene» AG begleitet, waren deutlich: «Wir sind heute beim Abwasser in der Situation, dass die Tarife nicht dort sind, wo sie sein sollten.» Demnach käme auf die Bevölkerung eine erhebliche Erhöhung der Abwassergebühren zu, welche weniger verdienende Stimmberechtigte klar benachteiligt.

Die Lohnkosten für die Angestellten innerhalb der «gemeindeeigenen» AG wären höher und es würden voraussichtlich noch ein bis zwei zusätzliche Mitarbeitende benötigt, war am Informationsabend auch zu hören. Auch dadurch werden die Tarif-Kosten natürlich steigen, wie ein Votant folgerichtig darlegte, was die IGfgGF nicht will.

Dazu gab Tiefbauvorstand Gemeinderat Thomas Bürki zu bedenken, dass dies nur dann der Fall wäre: «wenn nicht parallel Kostensenkungen stattfinden.» Aus Erfahrung darf davon ausgegangen werden, dass solch positiv in den Raum gestellte Kostensenkungen sich immer negativ und in diesem Fall, einzig mit massiv höheren Kosten auswirken würden.

Gemeinderat Thomas Bürki dachte dabei an weniger Papierarbeit und Arbeitsabläufe. «Verbesserungspotential» ist zweifellos auch in der heutigen Organisation möglich und hat auch unabhängig von der aktuellen Fragestellung laufend zu erfolgen. Dazu wird keine «gemeindeeigene» AG benötigt, auch nicht für Projekte die «stringenter» umgesetzt werden könnten. Der Souverän kann in jedem Quartal eines laufenden Jahres zu einer Gemeindeversammlung zusammentreffen und wäre irgendwann dringender Notbedarf, kann eine a. o. Gemeindeversammlung durchgeführt werden.

Damit die «gemeindeeigene» AG starten könnte, benötige sie einen Kredit von CHF 2.0 Mio. war zu vernehmen. Damit die Kreditkosten tiefer und nicht abhängig von Banken wären , müsste die Gemeinde Fällanden den beantragten Kredit zu günstigeren Zins-Konditionen und Rückzugsmodalitäten als dies eine Bank täte, zur Verfügung stellen. Die Gemeinde Fällanden kann ihre «Industriellen Betriebe» Fällanden IBF sehr wohl auch weiterhin in ihrer Organisation führen, die – wie zu hören war – optimiert werden kann. Dies wäre auch für die angedachte «Fernwärme Fällanden» möglich. Die Werkkommission Fällanden hat qualifizierte Mitglieder, die dieses Projekt «überwachen, begleiten und dem Souverän laufen Bricht erstatten» können. Das will Tiefbauvorstand Gemeinderat Thomas Bürki offensichtlich derart nicht, möglicherweise steht eine offene Kommunikation gegenüber dem Steuerzahler im «Wege».

Mögliche Unterstützung für die «Fernwärme Fällanden» könnten die Stadtgemeinden Volketswil und Wetzikon – sie bezieht die Wärme von der KEZO Hinwil wie die Energie Zürichsee-Linth der Stadt Rapperswil, der Gemeinde Fällanden anbieten.

Ein der IGfgGF vorliegender Bericht einer Rechnungsprüfungskommission analysierte die Idee einer «gemeindeeigenen» AG von dessen Gemeinderat und kam zum Schluss, dass die geplante Umwandlung weder wesentliche Vorteile gegenüber heute bringt, noch langfristig zielführend ist. Der für die Ausgliederung erforderliche Aufwand erscheint unverhältnismässig hoch, deren Lösung ist zudem nicht abhängig von der Rechtsform, sondern von der Schlagkraft der Organisation, nämlich:

1. Sicherstellung der Handlungs- und Vertragsfähigkeit: Die Haftung für Entscheide wird von der Gemeinde an die AG, bzw. deren Verwaltungsrat, übertragen. Die AG haftet bis zur Höhe ihres Eigenkapitals, welches zu 100 % der Gemeinde gehört. Eine AG im freien Markt geht im schlimmsten Fall in Konkurs und hört auf zu existieren. Im Fall der AG müsste die Gemeinde die «gemeindeeigene» AG wieder übernehmen, damit sie ihre Versorgungspflicht erfüllen kann. Damit bleibt die Haftung letztendlich doch bei der Gemeinde.

2. Trennung von politscher und strategischer Führung mit klarer Verantwortung: Die Mitglieder der Werkkommission werden vom Gemeinderat für jeweils vier Jahre gewählt. Es wird angestrebt, Fachleute zu wählen. Sie müssen Gemeinde-Einwohner sein. Ein Mitglied des Gemeinderates hat das Präsidium inne. Die Verwaltungsräte der AG müssten nicht mehr in der Gemeinde wohnen.

3. Optimierte finanzielle Führung und anerkannte Rechnungslegung: Die heutige Rechnung nach HRM2 (Harmonisierte Rechnungslegung 2) wurde 2019 eingeführt. Sie ist für öffentliche Verwaltungen vorgesehen und lehnt sich an die privatrechtliche Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) an. Für die Betriebsführung ist aber nicht die Rechnungslegung wichtig, sondern die interne Kostenrechnung.

Fazit

In der Gemeinde Fällanden ändert sich an der rechtlichen Situation für den Einkauf von Energie und notwendigen Investitionsgütern bei einer «gemeindeeigenen» AG nichts Wesentliches. Aufgrund der Versorgungspflicht der Gemeinde stellen diese Ausgaben gebundene Ausgaben dar und können bereits heute von der Werkkommission in Abstimmung mit dem Gemeinderat getätigt werden.

Neuinvestitionen, welche deren Kompetenz überschreiten, sind der Gemeindeversammlung vorzulegen. Pro Jahr sind jeweils vier Gemeindeversammlungen und vier Termine für Urnenabstimmungen geplant. Der Zeitverzug liegt in einem vertretbaren Rahmen. Es ist eine politische Frage, ob grosse Entscheidungen an einen «externen» Verwaltungsrat abgetreten werden oder ob die Stimmberechtigten diese in der eigenen Hand behalten wollen.

Die «Bürgerliche Interessengemeinschaft für gesunde Gemeindefinanzen Fällanden IGfgGF» will dies in der «Hand der Stimmberechtigten» von Fällanden behalten, denn in einem «Konkursfall» müsste die «gemeindeeigene» AG wieder übernommen werden.

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