von der Bürgerlichen Interessengemeinschaft für gesunde Gemeindefinanzen, Fällanden IGfgGF
Die IGfgGF empfindet keinen Handlungsbedarf beim Eigenmietwert, die geltende Wohneigentumsbesteuerung ist verfassungsrechtlich, volkswirtschaftlich und steuersystematisch gerechtfertigt (vgl. Anhang). Eine Objektsteuer ist keine gerechtere Steuer. Wir haben HEV-Mitglieder, die von der «Eigenmietwert-Abschaffung» profitieren täten, aus «staatspolitischen» Überlegungen diesen «Profit» aber nicht einfordern möchten!

In den letzten 30 Jahren erlebten wir stark ändernde Finanz-, Geld- und Steuerpolitik-Situationen, dies eine Warnung bei der Eigenmietwert-Abschaffung, warum:
- Villenbesitzende ohne oder mit tiefen Hypothekarschulden profitieren stark von der Eigenmietwert-Abschaffung. Jüngere Menschen, die ein «Eigenheim» haben oder erwerben möchten, belastet jedoch erheblich die Eigenmietwert-Abschaffung. Hypothekarzinsen können nach 10 Jahren «Haltedauer» gar nicht mehr oder vor 10 Jahren nur sehr reduziert abgezogen werden.
- Hypothekarzinsen von selbstbewohntem Eigentum wären nicht mehr abzugsfähig. Mit einer «Hypotheken-Umlagerung» auf eine vermietete Immobilie wären auch dort Hypothekarzinsen nur erheblich reduziert abzugsfähig, z. B. nur noch zu 30%, je nach Verhältnis zum Gesamtvermögen (quotal-restriktive Berechnung). Hingegen sind Miet- und Pachtzins-Einnahmen weiterhin zu 100% zu versteuern.
- Sind Hypothekarzinsen, nebst Unterhaltsarbeiten, nicht mehr abzugsfähig, kommt es für Hausbesitzende mit mittleren Einkommen «rabenschwarz», wie seinerzeit 1988 bis 1996 mit Hypothekarzinsen bis zu 10%. Junge Familien träfe es künftig besonders hart. Der HEV verschweigt auch dies geflissentlich!
- Eine Eigenmietwert-Abschaffung trifft «erstaunlicherweise» auch Mieter/innen, denn in der Steuererklärung verschwinden allfällige Schuldzinsen in bisheriger Form für alle Privatpersonen.
- Ohne Rechnung für Unterhaltsarbeiten – lebt der «Schwarzmarkt» auf. «Zyniker» äussern sich oberflächlich betrachtet: «Schluss mit Steuerblödsinn, stoppt unsinnige Unterhaltskosten-Abzüge. Wer Bürokratie vermeiden will, schafft den Eigenmietwert ab». Der «Realist» bedenkt, umfassend informiert: «Sind keine Handwerkerrechnungen mehr nötigt, weil Hausbesitzende diese nicht mehr abziehen können, ist Immobilien-Unterhalt wenig attraktiv – es drohen Umsatzeinbussen für das Baugewerbe, es blüht der «Schwarzmarkt». Einkommenssteuern und Sozialversicherungsabgaben sinken.»
- Bei aktuellem Zinsniveau stehen – laut Bundesrat – jährliche Einnahmenausfälle um Fr. 1.8 Mrd. an, u. E. zu tief veranschlagt. Er berücksichtigt den «Schwarzmarkt»-Ausfall zu wenig. Steigende Steuerbelastungen für Alle wären gewiss.
Anhang:

Das Problem liegt zudem darin, dass auch alle anderen Schuldzinsen (nicht nur Hypothekarzinsen etc.) nicht mehr abgezogen werden können (z. B. Zinsen für Kreditkartenschulden), doch müssen sie zur Bedienung der Schuld trotzdem verdient werden, was wiederum höhere Einkommenssteuern zur Folge hat.
Die Mehrheit der Bevölkerung, gerade auch hinge Menschen mit Darlehen auch für Ausbildung dürften leiden!
Langjährige, gutsituierte Eigenheim-Eigentümer/innen mit tiefer oder keiner Hypothek könnten die Liegenschaften-Vorlage eher annehmen, sofern sie egoistisch nur sich selber betrachten (wie die GLP Fällanden). Mieter/innen, Ersterwerber/innen mit unter 15-jähriger Besitzdauer und Eigentümer/innen von Zweitwohnungen und sanierungsbedürftigen Objekten hingegen, tendieren zu zwei NEIN der Liegenschaften-Reform.
Die UBS prognostiziert in ihrer Publikation «Real Estate Focus» «steigende Immobilienpreise» von rund +13%, bei «Abschaffung des Eigenmietwerts». Dies führt naturgemäss zu höheren Mieten, wie auch die «Ringier-Presse» heute Sonntag berichtet.