Ein klares «NEIN» zur Abschaffung der Eigenmietwertsteuer

von der Bürgerlichen Interessengemeinschaft für gesunde Gemeindefinanzen, Fällanden IGfgGF

Anmerkung der Redaktion:
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Antwort und Verdeutlichung des bereits publizierten Beitrags der IGfgGF: «Abstimmungsempfehlungen zum 28. September 2025 von der IGfgGF»

(Symbolbild, erstellt mit ChatGPT)

Liegenschaftensteuer NEIN, nämlich:
NEIN über den «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» und somit NEIN über die «kantonalen Liegenschaftensteuern auf Zweitliegenschaften» als neue Objektsteuer.

Bei der Eigenmietwert-Steuervorlagen liegt kein «Nullsummenspiel» vor. Zahlt jemand weniger Steuern, muss dafür jemand mehr zahlen wie die «Bürgerliche Mittelschicht», Mieter/innen, Haus-Besitzende mit anstehendem Unterhalt, jüngere Immobilien-Besitzende mit hohen Hypothekarschulden, kaum eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Art. 127 BV).

Nach den Vorschriften «Basel III» müssen Private Immobilienbesitzende seit 2025 ihre Hypothekar-Schulden – innert 15 Jahren – auf unter 60% des Immobilienwerts abzahlen. Laut NZZ (vgl. Anhang) betragen die ausstehenden Hypothekar-Schulden in der Schweiz nur um 35% der Immobilienwerte. Immobiliengesellschaft wie Mobimo, PSP, SPS haben eine Hypothekarverschuldung zwischen 40% bis 60%, bei Privaten liegt dies somit um 20%, völlig problemlos.

Für alle Privatpersonen sind künftig – als NovumSchuldzinsen in bisheriger Art nicht mehr abziehbar. Heute ist dies bis zum Vermögensertrag plus CHF 50’000 möglich. Derart trifft es auch die Mieter/innen, die eigentlich mit der Abschaffung des Eigenmietwertes nichts «am Hut» haben.

Bekannt sind längst – aus der Tages-Presse – wenige Gewinner, dafür zahlenmässig überwiegende Verlierer – bei einer Annahme der beiden Eigenmietwert-Vorlagen, nebst den massiven Steuerausfällen zu Lasten aller Steuerzahlenden. Weniger bekannt ist:

Der HEV «weibelt» bei seinen Mitgliedern für die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften! NEU ist dies eine Objektsteuer!!

«Haus»-Besitzende HEV-Mitglieder, die unüberlegt der neuen Objektsteuer zustimmen, studierten kaum das trickreiche «Faktenblatt» der Eidg. Steuerverwaltung, denn sie erhalten – neu verpackt – die heutige «Eigenmietwert-Steuer» mit höheren Einkommens-/Vermögensteuern. Was für einen «Schildbürgerstreich»!! u.a. auch noch die quotal-restriktive Berechnung.

Ein Rechenbeispiel dazu für ein Gesamtvermögen um CHF 3.0 Mio.:

Ihr Selbstbewohntes Eigenheim mit Steuerwert CHF 1.0 Mio. Ihr mobiles Vermögen in Wertschriften-Depots CHF 1.5 Mio. infolge Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Sie erbten ein vermietetes Stockwerkeigentum STWE mit Steuerwert CHF 0.5 Mio. mit Hypothek/Bankkredit.

Nach der neuen quotal-restriktiven Berechnung wäre beim Eigenheim und Bankkredit kein Schuldzinsabzug mehr möglich. Beim vermieteten Stockwerkeigentum wären in der Steuererklärung Hypothekar-Schuldzinsen nur noch zu 16.7% abzugsfähig (Vermögen CHF 3 Mio. vs. vermietete Immobilie CHF 0.5 Mio.), während die Mietzinseinnahmen weiterhin zu 100 % zu versteuern sind!!

Wo Ihre Schulden sind, spielt keine Rolle. Sei es in der selbstbewohnten Liegenschaft oder für einen Bankkredit (hier sind generell keine Schuldzinsen mehr abzugsfähig) oder einer fremdvermieteten Stockwerk-/Immobilie (hier nur noch deutlich reduziert abzugsfähig).

Wer entgegen unserem Rat JA zur «Liegenschaftensteuer» schreibt, hat eine weitere Mehrwertsteuererhöhung MwSt. zu gewärtigen.
Bereits für die 13. AHV-Altersrente steht nun eine Mehrwertsteuererhöhung MwSt. von +0.7% an.

Fazit– Der Eigenmietwert ist einfach nur gerecht https://www.beobachter.ch/magazin/geld/der-eigenmietwert-ist-einfach-nur-gerecht-856142

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