von der Bürgerlichen Interessengemeinschaft für gesunde Gemeindefinanzen, Fällanden IGfgGF
In der Kritik stehen jedes Jahr regelmässig die Kopfprämien. In kaum einem EU-Land sind die obligatorischen Krankenkassen-Prämien unabhängig vom Einkommen.
Da stellen sich Fragen: Von welchem Einkommen? Dem AHV-pflichtigen oder steuerbaren Einkommen? Weshalb überhaupt diese Fragestellung, denn die heutige KVG-Kopfprämie wird finanziert mit Solidaritätszuschüssen.

Solidarität im KVG zeigt sich nicht an der Prämienhöhe, sondern an den finanziellen Umverteilungsströmen. Diese sind in der Swiss Inequality Database SID Health abgebildet. Hier werden Krankenversicherungs- und Steuerdaten berücksichtigt, auf der Finanzierungsseite die Nettoprämien und Kostenbeteiligungen, den Risikoausgleich, die steuerfinanzierte Prämienverbilligungen IPV und Steuer-Beiträge an Spitäler. Leistungsseitig fallen IPV, ambulante und stationäre Leistungen an. Erst dieser Gesamtblick offenbart die grosse Solidarität bezüglich der KVG Kopfprämie.
Die obersten 25% der AHV-Einkommensverteilung tragen etwa zwei KVG-Jahresprämien, weil sie weniger Leistungen beziehen, zugleich über die Steuern mehr zur Finanzierung beitragen als der Durchschnitt, um das unterste Viertel in vergleichbarer Höhe zu entlasten. Politisch wollen dies weder «Die Grünen noch die SP» bemerkt haben. Von mangelnder Solidarität kann daher keine Rede sein, nahm die Umverteilung seit 2014 sogar stärker zu, als die Gesundheitskosten selbst. Die finanzielle Solidarität im KVG-Gesundheitssystem ist also nicht nur intakt, sondern in den letzten Jahren sogar gewachsen.
Alle zahlen altersunabhängige KVG-Prämien seit 1996, um die Kostenrisiken gemeinsam zu tragen. Vor 1996 wurden alters- und geschlechtsabhängige Prämien verlangt, ohne Prämienverbilligungen IPV. Die wahren KVG-Baustellen des Gesundheitssystems sind laut der Universität Luzern: «Mangelnde Koordination zwischen Leistungserbringern, der grösser gewordene KVG-Leistungskatalog, unnötige Behandlungen, steigende Patienten-Ansprüche.»
Bei den Schweizer Gesundheitskosten drohen dem Kanton Tessin deswegen ein Defizit in der Staatsrechnung.
