Warum sollen ausgerechnet die Beiträge an die SRG halbiert werden und trotzdem soll das volle Angebot bleiben? Das ist realitätsfremd. In der kleinteiligen, vier- und vielsprachigen Schweiz ist eine ausgewogene mediale Grundversorgung aufwendig und teuer. Sie ist zudem verfassungsrechtlich gefordert: Die SRG soll alle Landesteile mit politischen und kulturellen Informationen versorgen. Qualität und Regelmässigkeit haben ihren Preis.

Wer glaubt, einige verstreute Sendungen oder Klicks im Netz genügten, um sich ein verlässliches Bild der Schweiz zu machen, unterschätzt die Komplexität dieses Landes. Oberflächlicher Konsum erzeugt kein Verständnis, sondern Fragmentwissen. Mit halbierten Gebühren wird das Programm zwangslaufig kürzer, schmaler und einfacher – in einer Zeit, in der Orientierung, Einordnung und Vielfalt dringender nötig wären denn je.
Gleichzeitig erleben wir bei vielen Zeitungen eine grassierende Entlassungswelle. Redaktionen werden ausgedünnt, Berichterstattungen standardisiert, regionale Kompetenz geht verloren. Wer nun auch noch die SRG massiv kürzt, schwächt die mediale Infrastruktur insgesamt. Das trifft besonders ein Land mit hoher Migration, grosser Mobilität und starkem Stadt-Land-Gefälle. Der gesellschaftliche Zusammenhalt lebt von geteiltem Wissen und gemeinsamer Öffentlichkeit.
Die Schweiz gilt als Modell für kulturelle Vielfalt und demokratische Teilhabe. Dieses Bild entsteht nicht von selbst, sondern durch kontinuierliche, differenzierte Berichterstattung. Eine halbierte SRG bedeutet eine halbinformierte Schweiz. Halbe Sachen taugen nicht für ein ganzes Land.

Es steht der SRG frei, eine zusätzliche Abo-Option einzuführen – für jene Zuschauer, die freiwillig mehr bezahlen möchten.
Gleichzeitig würde eine Reduktion auf 200 Franken pro Jahr die SRG dazu anhalten, ihre Abläufe und Produktionen zu optimieren. So könnte beispielsweise zentral an einem Standort produziert werden, anstatt die Ressourcen auf verschiedene Standorte zu verteilen.
Zudem ist ein 24/7-Vollprogramm nicht zwingend erforderlich. Für den «Service public» würde je ein Radio- und ein Fernsehsender pro Sprachregion vollkommen ausreichen.
Weitere Sender könnten dann durch bezahlte Abos von bezahlenden Zuschauern konsumiert werden, die statt 200 weiterhin über 300 ausgeben möchten.
Es ist wichtig festzuhalten, dass die Mediengebühr nicht von der SRG selbst festgelegt wird, sondern vom Bundesrat (wie übrigens die festgelegte Senkung auf CHF 300 auch). Zudem fliesst ein Teil dieser Mittel auch an private Medienunternehmen, die einen regionalen Informationsauftrag erfüllen. Eine generelle Reduktion auf 200 Franken oder die Einführung eines Pay-Abo-Systems würde diesen gesetzlich definierten öffentlichen Auftrag gefährden.
Die Idee zusätzlicher Abo Optionen klingt auf den ersten Blick attraktiv. In der Praxis würde ein solches Modell jedoch bedeuten, dass das Grundangebot nicht mehr für alle zugänglich wäre. Der Service public soll aber die gesamte Bevölkerung erreichen: Mehrheiten wie Minderheiten. Diese Vielfalt und flächendeckende Versorgung können nicht über freiwillige Zusatzabos gewährleistet werden.
Auch die Vorstellung, die SRG könne durch die Konzentration auf einen Standort oder durch die Reduktion auf je einen Radio- und Fernsehsender pro Sprachregion effizienter werden, widerspricht dem gesetzlichen Auftrag: Die regionale Präsenz gehört explizit dazu. Inhalte sollen nicht zentralisiert werden, sondern die Vielfalt des Landes abbilden. Dafür braucht es mehrere Standorte, verschiedene Redaktionen und ein vielfältiges Programmangebot. Ein noch stärker reduziertes Grundangebot oder weniger Sendekanäle würde nicht nur die Programmvielfalt einschränken, sondern auch den Informations-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag gefährden, den die SRG für das ganze Land erfüllen muss.
«Die SRG kann mit einem halbierten Budget ihren Auftrag weiterhin erfüllen»
Im August 2025 bei einer Investorenpräsentation haben Frau Wille und der SRG-Finanzchef Thomas Egger klar und deutlich behauptet: «Die Annahme [der Initialive] würde eine strategische Anpassung erfordern – die SGR könnte ihren Auftrag aber weiterhin erfüllen». Zitat-Ende (Seite 11).
Und weiter auf Seite 16 steht wird nochmal dasselbe betont.
Im Abstimmungskampft ist immer wieder aus dem Munde Frau Wille zu hören, «Die Halbierung der SGR wäre das Ende der SGR». Was stimmt nun und was ist gelogen?
Ein Hinweis: Das Belügen der Investoren ist nach dem schweizerischen Recht strafbar. Das Belügen der Öffentlichkeit dagegen nicht.