Ausgliederung der Gemeindewerke

von Christof Domeisen, Fällanden

Die Ausgliederung der Werke erscheint auf den ersten Blick vielversprechend. Dieser Trend, der in den 1990er‑Jahren begann, hat in der Praxis jedoch zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt.

Ein aktuelles Beispiel ist Rüti, eine Gemeinde mit über 13’000 Einwohnerinnen und Einwohnern und damit grösser als unsere. Dort mussten die Behörden die Umsetzung der Verselbständigung abbrechen, da sich der Umsetzungsaufwand als unverhältnismässig hoch erwies und die entstehenden Kosten nicht mehr zu rechtfertigen waren.

(Symbolbild)

Der Wunsch nach einer effizienteren Gestaltung und Führung der Werke bleibt häufig unerfüllt. Letztlich muss die Gemeinde als Eigentümerin ihre Interessen wahrnehmen und durchsetzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass notwendige Investitionen nicht oder nur verzögert getätigt werden. Dies kann dazu führen, dass rechtlich vorgeschriebene Leistungen nicht mehr oder nicht mehr fristgerecht erbracht werden. Zudem entstehen durch eine Ausgliederung zusätzliche Struktur- und Verwaltungskosten, die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sind.

Auch die Überführung der engagierten und loyalen Mitarbeitenden in eine Aktiengesellschaft ist mit Vertragsänderungen verbunden. Dieser Prozess ist zeit- und kostenintensiv, ohne dass für die Mitarbeitenden ein erkennbarer Mehrwert entsteht.

Sollte das Ziel der Gemeinde eine höhere Sicherheit und Zuverlässigkeit der Werke sein, wäre stattdessen eine Zusammenführung von Werken über Gemeindegrenzen hinweg zu prüfen. Nur durch solche Kooperationen lassen sich echte Skaleneffekte und nachhaltige Kostenvorteile realisieren.

Eine Antwort auf „Ausgliederung der Gemeindewerke“

  1. Sehr geehrter Herr Domeisen

    Sie bringen in einem Artikel Bedenken gegen die Ausgliederung der Gemeindewerke Fällanden vor, die auf den ersten Blick plausibel wirken. Bei näherer Betrachtung halten Ihre Argumente einer sachlichen Überprüfung jedoch nicht stand.

    Das Beispiel Rüti: Ein Beweis für das Gegenteil
    Sie zitieren Rüti als mahnendes Beispiel, wo die Ausgliederung «abgebrochen» werden musste. Das ist faktisch falsch und verfälscht das Bild entscheidend. Der Gemeinderat Rüti hat die Abstimmung abgesagt, weil die Vorlage zwei wesentliche formale Mängel aufwies — insbesondere war die finanzielle Liquidität der zu gründenden Aktiengesellschaft in den Abstimmungsunterlagen zu unpräzise festgehalten. Es handelte sich um einen prozeduralen Fehler in der Ausarbeitung der Unterlagen, nicht um ein inhaltliches Scheitern der Idee selbst. Inhaltlicher Kernpunkt der Vorlage war und bleibt die Anpassung der Rechtsform — und die Gemeindewerke würden auch nach der Umwandlung vollständig der Gemeinde gehören. Rüti hat die Ausgliederung nicht aufgegeben, weil sie falsch wäre — sondern weil die Vorlage handwerklich ungenügend vorbereitet war. Das ist ein Argument für sorgfältige Vorbereitung, nicht gegen die Ausgliederung als solche. Fällanden hat diesen Weg mit der nötigen Gründlichkeit beschritten. Die Situation ist schlicht nicht vergleichbar.

    Keine Privatisierung, volle Eigentümerkontrolle
    Sie warnen davor, dass die Gemeinde als Eigentümerin ihre Interessen nicht mehr durchsetzen könne und Investitionen verzögert würden. Dieses Argument verkennt die rechtliche Realität. Die Werke Fällanden AG soll zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde bleiben — die Werke werden also weder verkauft noch privatisiert, und die Tarifgestaltung für Kundinnen und Kunden bleibt unverändert. Die Gemeinde bestimmt weiterhin die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und legt die strategischen Leitplanken in der Eignerstrategie fest. Wer als Alleinaktionärin auftritt, verliert keine Kontrolle — sie gewinnt eine klarere Steuerungsstruktur. Das sollten Sie als Mehrheitsaktionär und CEO der Angst + Pfister AG eigentlich besser wissen.

    Das Argument, rechtlich vorgeschriebene Leistungen könnten nicht mehr fristgerecht erbracht werden, entbehrt jeder Grundlage. Die AG-Form ändert nichts an den gesetzlichen Versorgungspflichten; diese sind im öffentlichen Recht verankert und bleiben vollumfänglich gültig. Im Gegenteil: In der Struktur einer Aktiengesellschaft sind Gemeindewerke für zukünftige Markt- und Gesetzesentwicklungen, die Erfüllung der Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden sowie die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit besser vorbereitet, als wenn sie unselbständige Gemeindebetriebe blieben.

    Verwaltungskosten: Mehr Transparenz, nicht mehr Bürokratie
    Sie behaupten, die Ausgliederung erzeuge zusätzliche Struktur- und Verwaltungskosten. Was Sie aber verschweigen: Als gemeindeinterner Betrieb sind die Gemeindewerke heute auf zahlreiche Gemeindestrukturen angewiesen — von der Gemeindekanzlei über die Finanzabteilung bis hin zur politischen Genehmigungspflicht für betriebliche Entscheide. Diese Kosten sind vorhanden, aber versteckt und werden der Allgemeinheit nicht transparent ausgewiesen. Die AG-Struktur schafft hier Klarheit: Kosten werden sichtbar, Leistungen werden messbar, und der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für eine effiziente Betriebsführung. Das wissen Sie als VR und CEO genau.

    Das Personal: Kontinuität statt Unsicherheit
    Sie stellen die Überführung der Mitarbeitenden als kostspielig und nachteilig dar. Andere Gemeinden haben diesen Schritt erfolgreich vollzogen. Bei der Ausgliederung in Villmergen wurde für das Personal eine zweijährige Besitzstandgarantie bei den Gehältern vorgesehen, ohne dass ein Rückgang des Lohnniveaus erwartet wurde — schliesslich sind Fachkräfte in dieser Branche rar und müssen auf dem freien Arbeitsmarkt rekrutiert werden. Die AG-Struktur verbessert sogar die Attraktivität als Arbeitgeber, weil sie mehr unternehmerische Handlungsfreiheit, klarere Karriereperspektiven und eine professionellere Personalstrategie ermöglicht.

    Interkommunale Kooperationen: Kein Widerspruch zur Ausgliederung
    Sie empfehlen stattdessen eine Zusammenführung der Werke über Gemeindegrenzen hinweg. Das ist ein berechtigter Gedanke — doch er ist kein Gegenmodell zur Ausgliederung, sondern deren logische Ergänzung. Eine verselbständigte Aktiengesellschaft ist für interkommunale Partnerschaften und Kooperationen besser geeignet als eine unselbständige Gemeindeabteilung. Der Beitritt zu einem Zweckverband oder einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft lässt sich einfacher und rechtlich sauberer mit einer AG vollziehen als mit einem eingebetteten Gemeinwerksbetrieb. Wer also Skaleneffekte anstrebt, sollte die Ausgliederung befürworten — nicht bekämpfen. Haben Sie sich einmal überlegt, ob und wie Sie Ihre Expansionspläne im Korsett des Verwaltungsrechts für die Angst + Pfister Gruppe hätten realisieren können?

    Eine Schlussbemerkung:
    Sie führen ein mittelständisches Industrieunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und wissen aus eigener Erfahrung, welche unternehmerischen Vorteile diese Struktur bietet: klare Verantwortlichkeiten, professionelle Führung, strategische Handlungsfähigkeit. Es wäre konsequent, dieselben Massstäbe auch an die Versorgungswerke der eigenen Gemeinde anzulegen. Die Ausgliederung der Gemeindewerke Fällanden ist kein riskantes Experiment — sie ist ein zeitgemässer, rechtlich sorgfältig vorbereiteter Schritt, den zahlreiche Gemeinden im Kanton Zürich und in der gesamten Schweiz erfolgreich vollzogen haben.

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