NEIN – zur Auslagerung der Gemeindewerke Fällanden  –  eine Replik

von Rolf Finschi, Fällanden – seit 2014 Mitglied der Tiefbau- und Werkkommission

Lieber Hans Peter Diethelm

Mich erstaunen – nicht zum ersten Mal – deine Behauptungen, die zudem sehr abstrakt und nicht Fällanden spezifisch sind. Diese werden durch das mehrmalige Wiederholen nicht wahrer, bzw. Fakenews bleiben Fakenews. 

(Symbolbild)

Leider sind die Werke in der heutigen Zeit durch das starre, verwaltungsinterne Korsett in ihrer Agilität wesentlich behindert. Dies zum Nachteil der Bevölkerung; Stichwort «Bau von Wärmenetzen für interessierte Einwohner».

Dar Kanton Zürich hat 160 politische Gemeinden, von der Stadt Zürich bis zur kleinsten Landgemeinde. Davon werden aktuell 125 Gemeinden vom EKZ versorgt (EKZ-Versorgungsgebiet). Mit den Städten Zürich und Winterthur haben nur noch neun Gemeinden (Fällanden, Rüti…) ein verwaltungsinternes Elektrizitätswerk. Alle anderen Gemeinden habe ihre EWs – teils seit vielen Jahren – ausgegliedert (primär AGs im Besitz der Gemeinden, als Genossenschaften oder als öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt (Pfäffikon), aber alle mit eigener Rechtspersönlichkeit).

Ich sage hier nicht viel über den Mehrwert einer Ausgliederung, denn das werden wir an der Podiumsveranstaltung in der Zwicky vom 2. Juni hören. 

Alle vier unabhängigen, parteilosen Mitglieder der Tiefbau- und Werkkommission unterstützen die Ausgliederung. Dies auch im Bewusstsein, dass bei einer Ausgliederung die aktuelle Tiefbau- und Werkkommission aufgelöst wird.

Nun zu deinen Behauptungen:

1. Strom und Wasser > würden unnötig massiv verteuert

Der Energieeinkaufder rund 36 GWh  (Seite 28, Jahresbericht Fällanden 2025) ist der grösste Kostenblock. Die Marktrisiken sind durch die langjährig bewährte Beschaffungsstrategie der Werke minimiert. 

Bekanntlich ist der Strombezug gebührenfinanziert, d. h. jedes Jahr müssen die Tarifberechnungen (Gesamtkosten für Energieeinkauf, Unterhalt/Erweiterung der Netze, Smart-Meter Rollout, Abschreibungen, Personal und voraussichtliche Verkaufsmengen) für das Folgejahr der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCOM, Strompreise und Tarife) gemeldet werden. Die ElCOM überprüft sie. Die Tiefbau- und Werkkommission genehmigt sie, der Gemeinderat erlässt sie offiziell und setzt sie in Kraft.

–> Warum der Strom durch die Ausgliederung massiv verteuert würde ist eine unbegründete Behauptung.

Ähnlich beim Wasser. Fällanden bezieht das Wasser zu 98% als Seewasser von der Stadt Zürich, abgesichert durch langjährige Verträge. Dies waren 2025 rund 650’000 m3 (Seite 29, Jahresbericht Fällanden 2025).

Auch beim Wasser ist der Einkauf der grösste Kostenblock. Die Tarife sind auch hier gebührenfinanziert d. h. basierend auf den Gesamtkosten und der wahrscheinlichen Verkaufsmenge werden die Tarife berechnet, von der Tiefbau- und Werkkommission genehmigt und vom Gemeinderat offiziell erlassen und in Kraft gesetzt.

Die übergeordnete Gesetzgebung, die weiterhin auch für die AG gilt, legt zudem fest, dass im Bereich Wasser kein Gewinn erwirtschaftet werden darf.

–> Warum Wasser durch die Ausgliederung massiv verteuert würde ist ebenfalls eine unbelegte Behauptung.

Sowohl beim Strom als auch beim Wasser ist die Abteilung Tiefbau und Werke beim Personal sehr schlank aufgestellt, d. h. die Personalkosten sind tief. 

Die Bemerkung «Die Lohnkosten für die Angestellten innerhalb der «gemeindeeigenen» AG wären höher», entbehrt schlicht jeder Grundlage. 

«… und es würden voraussichtlich noch ein bis zwei zusätzliche Mitarbeitende benötigt»: Wenn an der Informationsveranstaltung letztes Jahr von Personalaufstockung die Rede war, ging es um den Aufbau des Bereichs Wärme. Durch den dadurch ermöglichten Wärmeverkauf werden Einnahmen generiert, welche die Kosten für den Wärmebereich decken. Auch hier gilt das Vollkostenprinzip: die Gesamtkosten für den Bereich Wärme werden durch den Wärmeverkauf refinanziert. Die Befragung der potenziellen Wärmekunden hat ein äusserst breit abgestütztes Interesse gezeigt. 

Auch hier: von Tariferhöhungen keine Rede, da die zusätzlichen Personalkosten wie erwähnt im Bereich Wärme anfallen und durch den Wärmeverkauf gedeckt werden. Eine Quersubventionierung zwischen den Bereichen Elektrizität – Wasser – Wärme ist gemäss Eigentümerstrategie, Art 6 ausgeschlossen.

2. Schnittstellenprobleme zwischen Gemeinde und AG > unnötig verteuert, Effizienzverlust

Eingangsbemerkung: der Gemeinderat hat ursprünglich die Ausgliederung aller gebührenfinanzierten Bereiche beantragt (wie das schon eine Expertengruppe vor Jahren empfahl). Als Resultat der Vernehmlassung (= demokratische Mitbestimmung!) wurde auf die Ausgliederung der Bereiche Abwasser und Abfall verzichtet.

Der Gemeinderat erstellt die Eigentümerstrategie für die AG, der Verwaltungsrat (VR) ist für die strategische Führung zuständig und der Geschäftsführer (aktuell der Abteilungsleiter Tiefbau und Werke) ist für die operative Führung verantwortlich.

Aktuell beinhalten die «Pseudo-Verwaltungsratskosten» d. h. die Kosten für den zuständigen Ressort-Gemeinderat plus die Kosten für die Kommissionsmitglieder, jährlich total gegen CHF 40’000. Diese Kosten müssen den künftigen Verwaltungsratskosten (fünf Verwaltungsräte, wobei ein Verwaltungsrat ein Gemeinderat ist) gegenübergestellt werden.

Die Entschädigung der Verwaltungsräte ist in den Statuten, Art 22 grundsätzlich geregelt: «Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten eine von der Generalversammlung nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortlichkeit zu bestimmende massvolle Entschädigung». Ergänzend ist in Art 26 festgehalten: «Die Ausrichtung von Tantiemen und Abgangsentschädigungen an Mitglieder des Verwaltungsrats ist ausgeschlossen». 

Vorabklärungen haben ergeben, dass die Gesamtentschädigung des Verwaltungsrates für eine AG unserer Grössenordnung etwa gleich hoch wie die oben erwähnten CHF 40’000 sein wird. Von Mehrkosten auch hier also keine Spur. 

Schon heute hat die Tiefbau- und Werkkommission weitgehende finanzielle Kompetenzen.

Die jährlich rund CHF 5-7 Millionen Investitionen, die im Budget genehmigt werden, betreffen im Wesentlichen Umbau-, Erweiterung- und Modernisierungsprojekte (Verstärkung Netzinfrastruktur, Ausbau Trafostationen, Rollout Smart-Meter, Ersatz Wasserleitungen). Diese Projekte fallen unter «gebundene Ausgaben», da z. B. gesetzliche Vorgaben die Werke verpflichten, die Einwohner mit Strom und Wasser zu versorgen. Solche Projekte, die teilweise über eine Million Franken kosten, kann die Tiefbau- und Werkkommission in eigener Kompetenz bewilligen.

Ein Gemeinderat als Verwaltungsratsmitglied stellt den Kontakt VR-Gemeinderat sicher.

–> Es gibt keine Schnittstellenprobleme zwischen Gemeinde und AG, welche Ineffizienzen verursachen. Die Verantwortlichkeiten sind klar definiert.

3. Finanzierung > sinnlos verteuert

Wasser, Strom und zukünftig Wärme sind gebührenfinanziert, d. h. die Kosten sind verursachergerecht refinanziert. Diese Infrastrukturleistungen sind daher nicht steuerfinanziert. Deshalb muss die Gemeinde weder heute noch künftig bei einer AG Geld einschiessen.

Industrielle Betriebe (z.B. IBK Industrielle Betriebe Kloten) machen sehr vieles mit eigenem Personal wie z.B. Engineering, Rohrleitungsbau (Wasser), Netzleitungsbau (Elektro), Trafoerweiterungen, Team für Energieeinkauf, 7x24h Pikettorganisation. Deshalb haben solche Betriebe auch viele Mitarbeiter, d. h. hohe Personalkosten.

So arbeiten die Werke Fällanden nicht, weder heute noch künftig in einer AG.

Die Werke Fällanden kaufen schon heute aus Effizienz- und Kostengründen viele Dienstleistungen bei spezialisierten Firmen ein, womit auch das breite Fachwissen und die jeweiligen personellen Stellvertretungen automatisch sichergestellt sind. 

Deshalb ist die Abteilung Tiefbau und Werke personell schlank, gut aufgestellt und schlagkräftig. Daran wird sich auch in einer AG nichts ändern

–> Warum eine AG sinnlos teurer sein soll, ist eine unbegründete Behauptung.

4.  Haftung > ohne Mehrwert

Die Gemeinde haftet heute vollständig. Nach der Ausgliederung reduziert sich die Haftung der Gemeinde: sie haftet nur noch subsidiär (vgl. OR; Verordnung über die Werke, Art 15)

5.  Demokratische Mitsprache einzig beim Steuerzahler bzw. demokratisch wertvolle Rechte der Stimmberechtigten von Fällanden sind weitest beschnitten resp. beschränkt

Aktuell werden von 160 politischen Gemeinden 125 durch das EKZ mit Strom versorgt. Die Stimmberechtigten dieser Gemeinden haben alle kein Mitspracherecht.

Ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten zehn Jahren die Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung oder an der Urne über die bestehenden «Geschäftsfelder» Strom und Wasser befinden durften/konnten/mussten.

Das Investitionsbudget der Werke wurde jeweils stillschweigend genehmigt. Die entsprechenden Ausbau- und Ersatzprojekte beinhalten wie schon einmal erwähnt «gebundene Kosten». Diese können deshalb durch die Tiefbau- und Werkkommission eigenständig genehmigt werden.

Das heisst, die Rechte der Stimmberechtigten werden defacto kaum beschnitten. Die Hauptarbeit der Werke sind Unterhalt, Betrieb und Ausbau der Infrastruktur. Diese Arbeiten fallen unter das Kapitel «gebundene Kosten».

Anders sieht es aus bei Investitionen in neue Geschäftsfelder wie z. B. die Abwärmenutzung der ARA Bachwies. Nach Abschluss der Planungsarbeiten (wofür der Planungskredit 2024 gesprochen wurde) soll nun der im Budget vorgesehene Budgetposten der Gemeindeversammlung als Objektkredit vorgelegt werden. Dieses Traktandum wird voraussichtlich im Herbst 2026 den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Mit ein Grund, dass dieses Investitionsvorhaben erst für den Herbst traktandiert werden kann, ist der grosse Zeitbedarf durch die politischen und verwaltungsintern vorgegebenen Abläufe.

Solch eine Langsamkeit/Verzögerung wird künftig durch eine AG wesentlich reduziert. Am Beispiel Abwärmenutzung aus der Kläranlage kann abgeschätzt werden, dass das Projekt etwa zwei Jahre langsamer war, als wenn es durch die AG hätte realisiert werden können. Nach der Ausgliederung kann die Realisierung deutlich beschleunigt und dem Wunsch nach einer Wärmelieferung der anschlusswilligen Einwohner schneller nachgekommen werden. 

Es geht aber nicht nur um Tätigkeiten in neuen Geschäftsfeldern. Die zukünftigen Herausforderungen v. a.im Strombereich (z. B. im Strom-Versorgungsgesetz und Energiegesetz bereits festgeschrieben) verlangen eine schnellere und flexiblere Reaktion der Werke mit kreativen und innovativen Angeboten. 

–>  Die Hauptaufgaben der Werke Fällanden sind gemäss gesetzlichen Vorgaben: Betrieb, Unterhalt und Ausbau der technischen Infrastruktur. Auf diese «gebundenen Kosten» haben die Stimmberechtigten schon jetzt keinen Einfluss.

6.  Bereits die «administrativen Arbeiten» dieser Überführung in eine «gemeindeeigene AG» mit all den «notariellen Arbeiten und Kostenverteilungen» würden zeitlich und kostenmässig immens sein.

Es ist unklar, woher diese Behauptung stammt. Die nötigen notariellen Arbeiten sind in der Planung der Ausgliederung definiert worden.

Weiter wird (auch von der RPK) postuliert, dass «… eine Zusammenführung von Werken über Gemeindegrenzen hinweg zu prüfen sei. Nur durch solche Kooperationen lassen sich echte Skaleneffekte und nachhaltige Kostenvorteile realisieren»

Über das Thema Aufgabe der Eigenständigkeit wurde bereits 2014 an der Urne abgestimmt: Das Anliegen wurde seinerzeit von gegen 60% der Stimmenden abgelehnt. 

Kooperationen sind schon heute – soweit sinnvoll – erfolgreich etabliert: Sowohl die Strom- als auch die Wasserbeschaffung erfolgen in Kooperation mit anderen Gemeinden, um Skaleneffekte auszunutzen ohne die Eigenständigkeit zu verlieren. Kooperationen sind weiterhin ausdrücklich möglich und fortwährend zu prüfen (Eigentümerstrategie, Art 9)

Dass aktuell neben Zürich und Winterthur nur noch bei 9 von 160 Gemeinden EWs als Verwaltungsabteilungen geführt werden, spricht Bände! 

Schliesslich: An der Podiumsveranstaltung vom 2. Juni wird der Verwaltungsratspräsident eines ausgegliederten Werkes anwesend sein. 

Das zu den Fakten.

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