vom KAW-Komitee Ausgliederung Werke (Fällanden)
Wir erlauben uns, den ausführlichen Beitrag von Herrn Timothy B. Passanah und anderen Autoren und Organisationen in einem eigenen Beitrag abschliessend zu beantworten und nehmen zu den verschiedenen Punkten Stellung wie folgt:
Zur Besucherzahl der Informationsveranstaltung
Der Artikel wertet die Teilnehmerzahl der Informationsveranstaltung vom 2. Juni als Signal mangelnden Interesses. Das ist eine fragwürdige Schlussfolgerung. Informationsveranstaltungen in Gemeinden dieser Grösse werden erfahrungsgemäss von einem engagierten, aber überschaubaren Kreis besucht – das war schon immer so und sagt nichts über das Interesse der Stimmbevölkerung aus. Die Abstimmungsbeteiligung am 14. Juni wird zeigen, wie gross das tatsächliche Interesse ist. Dass der Gemeinderat intensiv informiert und für ein wichtiges Projekt wirbt, ist seine demokratische Pflicht – gerade bei einem komplexen Vorhaben, das sachkundige Erläuterung verdient. Der 2. Juni 2026 war keine «Werbeveranstaltung», sondern diente der demokratischen Meinungsbildung: Befürworter und Gegner kamen ausführlich zu Wort.
«Die Werke funktionieren gut – weshalb also ändern?»
Dies ist das zentrale Argument der Gegnerschaft, und auf den ersten Blick klingt es vernünftig. Aber es verkennt eine grundlegende Tatsache: Strategische Weichenstellungen müssen getroffen werden, bevor Probleme entstehen – nicht danach.
Die Gemeindewerke funktionieren heute gut, weil engagierte und kompetente Mitarbeitende täglich gute Arbeit leisten. Genau dieses Team und dieses Know-how gilt es für die Zukunft zu sichern. Die Ausgliederung in eine AG ermöglicht:
- Wettbewerbsfähige Anstellungsbedingungen, die nötig sind, um Fachkräfte zu halten und zu gewinnen – etwas, das im Rahmen der kommunalen Verwaltungsstrukturen zunehmend schwierig wird.
- Rascheres Handeln in einem Energiemarkt, der sich in den nächsten Jahren grundlegend verändern wird (Strommarktliberalisierung, Ausbau erneuerbarer Energien, neue Wärmeverbundmodelle).
- Nutzen von Chancen, die sich hier und jetzt bieten und nicht in ferner Zukunft. Das Fenster dieser Chancen «windows of opportunity» ist klein und die Konkurrenz gross. Wer zu spät kommt, hat das Nachsehen und fällt zurück.
- Investitionsfähigkeit für Projekte wie die Nutzung der Abwärme der ARA Fällanden, die erhebliche Chancen für die Gemeinde bieten und nicht durch langwierige Verwaltungsvorschriften verzögert werden können, wie das in der Vergangenheit in Fällanden leider festgestellt werden musste. Fällanden hat aus der Vergangenheit gelernt, schaut nach vorn und nicht in den Rückspiegel.
Wer wartet, bis die Werke Fällanden nicht mehr gut funktionieren, wartet zu lange.
Zu den Kostenvergleichen und Finanzrisiken
Der Artikel listet eine Reihe von potenziellen Mehrkosten auf: Gründungsaufwand, Verwaltungskosten, höhere Darlehenszinsen, Versicherungsprämien usw. Diese Aufzählung klingt beeindruckend – ist aber unvollständig und einseitig.
Was der Artikel verschweigt:
- Die Gemeinde bleibt 100%-Eigentümerin der AG. Die Erträge fliessen weiterhin der Gemeinde zu.
- Die Ausgliederung schafft mehr Transparenz, nicht weniger: Eine AG mit eigenem Rechnungswesen, Jahresbericht und Revisionsstelle macht die finanzielle Lage klarer als eine in der Gemeindeverwaltung eingebettete Dienststelle. Eine AG untersteht den Rechnungslegungsvorschriften des OR.
- Die Alternative – nichts tun – hat ebenfalls Kosten: den schleichenden Verlust von Fachpersonal, die Unfähigkeit zu investieren und mittelfristig die erzwungene Aufgabe oder den Verkauf der Werke.
- Zu den Darlehenszinsen: Es ist nicht korrekt, dass eine eigenständige AG automatisch zu höheren Zinsen Kapital aufnehmen müsste. Die Gemeinde kann weiterhin als Garantin oder Darlehensgeberin auftreten. Das ist bei vergleichbaren Ausgliederungen in anderen Zürcher Gemeinden gängige Praxis.
- Dass eine Aktiengesellschaft Steuern bezahlt ist absolut normal und die Höhe kann je nach Gewinn und Eigenkapital im Steuerrechner des Kantons Zürich nachgerechnet werden. Und ein Teil der Steuern fliesst wieder in die Kasse der Gemeinde. Das gleiche gilt, wenn ein Gewinn als Dividende in die Gemeindekasse fliesst. Weil die «Werke Fällanden AG» aber nicht gewinnorientiert ist, wird nur ein kleiner Gewinn ausgewiesen werden: Fällanden profitiert auch in Zukunft von vergleichsweise günstigen Tarifen.
- Die Energiekosten in Fällanden bestehen zu 55.2% aus Beschaffungskosten und zu 39.2% aus Netzkosten. Der Hebel bei Kostensteigerungen liegt also für 94.4% in externen Faktoren, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann. Es ist schon sehr forsch zu behaupten, dass die Verwaltungskosten die Tarife für Strom und Wasser in die Höhe treiben sollen.
Zu den Vergleichen mit Swissair, Wärme Frauenfeld AG, Quartierladen Pfaffhausen und anderen: Der Artikel zieht eine Reihe von Vergleichen heran, die eines gemeinsam haben: Sie passen nicht.
- Swissair war eine international tätige Grossgesellschaft, die durch eine aggressive Expansionsstrategie («Hunter-Strategie») und externe Schocks in die Insolvenz geriet. Eine kommunale Versorgungsgesellschaft mit lokalem Monopol für Strom, Wasser und Wärme in einer Gemeinde mit stabiler Einwohnerzahl hat mit diesem Fall nichts gemein.
- Wärme Frauenfeld AG («Wärmering-Affäre»): Dieser Fall betrifft spezifische Probleme in einer anderen Gemeinde mit anderen Strukturen. Er lässt sich nicht auf Fällanden übertragen. Die Nennung dieses Falls ohne sachliche Erläuterung dient einzig der Verunsicherung.
- Genossenschaft Quartierladen Pfaffhausen: Ein Dorfladen-Genossenschaft und eine kommunale Versorgungsinfrastruktur haben rechtlich, wirtschaftlich und strukturell nichts miteinander zu tun. Versorgungswerke betreiben kein Marktrisiko-Geschäft im kaufmännischen Sinne – sie erbringen gesetzlich verankerte Grundversorgungsleistungen.
- Armasuisse, GZO AG, USZ: Diese Erwähnungen bleiben im Artikel ohne jeden konkreten Bezug zu Fällanden. Es handelt sich um reine Stimmungsmache durch Assoziation mit negativen Schlagzeilen.
Das Muster dieser Argumentation ist erkennbar: Man reiht möglichst viele Negativbeispiele auf, ohne einen sachlichen Zusammenhang herzustellen, und hofft, dass der Eindruck von Gefahr hängen bleibt.
Zur Verantwortung des Verwaltungsrats
Der Artikel entwirft ein düsteres Bild: Bei einem Schadensfall schiebe jeder die Verantwortung weiter, bis niemand mehr rechenschaftspflichtig sei. Dieses Bild entspricht nicht der rechtlichen Realität einer Schweizer Aktiengesellschaft. Im Schweizer Aktienrecht (OR Art. 717 ff.) sind Verwaltungsräte persönlich verantwortlich für Sorgfalt und Loyalität. Die Gemeinde als Alleinaktionärin hat zudem weitreichende Einflussnahme- und Kontrollrechte. Eine gut ausgestaltete Eigentümerstrategie und Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinde und AG – wie sie bei solchen Ausgliederungen Standard ist – sichert die politische Steuerbarkeit zusätzlich ab.
Zur Haltung von SP, FDP und GLP
Der Artikel versucht, aus der Stimmfreigabe der SP und einem vermeintlichen Zögern der FDP eine allgemeine Unsicherheit zu konstruieren. Das ist eine Überinterpretation.
Die Fakten: FDP und GLP empfehlen die Annahme. Die SP hat Stimmfreigabe beschlossen – was bedeutet, dass die Partei das Projekt nicht ablehnt, aber ihren Mitgliedern die eigene Urteilsbildung überlässt. Stimmfreigabe ist in kommunalen Sachfragen nicht ungewöhnlich und kein Ausdruck von Zweifeln an der Sache. Der «Beleuchtende Bericht» des Gemeinderats (76 Seiten Umfang) im Stimmrechtskuvert erklärt die Vorlage ausführlich und kompetent. Die Fakten entsprechen der Wahrheit, das Vorgehen ist transparent, ein Vernehmlassungsverfahren wurde durchgeführt und die Interessen der Einwohner/-innen und des Gewerbes stehen im Zentrum des Ziels, die Gemeindewerke in eine Aktiengesellschaft auszugliedern. Es wurden zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt und das Projekt professionell von Fachkräften begleitet. Die Erfahrungen aus anderen Ausgliederungen wurden berücksichtigt. Das Projektmanagement war professionell!
Zum eigentlichen Kern der Debatte
Es ist legitim, Fragen zu stellen und Bedenken zu äussern. Eine Gemeinde sollte solche Entscheide sorgfältig abwägen. Was aber nicht legitim ist, sind Argumentationsweisen, die auf Verunsicherung durch irreführende Analogien, selektive Faktenauswahl und emotionale Assoziation mit Negativfällen setzen, statt auf sachliche Auseinandersetzung.
Die Frage ist nicht: «Soll man etwas reparieren, das nicht kaputt ist?»
Die richtige Frage lautet: «Wie stellen wir sicher, dass unsere Gemeindewerke auch in zehn Jahren noch leistungsfähig, attraktiv für gutes Fachpersonal und investitionsfähig sind?»
Darauf gibt die Ausgliederung in die Werke Fällanden AG eine überzeugende Antwort.
Stimmen Sie am 14. Juni Ja zur Werke Fällanden AG.
