Wer stoppt die Ignoranten?

Am 9. Juli 2026 tat uns der Gemeinderat Fällanden (GR) kund, dass das Projekt Sanierung Gemeindehaus sistiert worden ist.

Der Inhalt dieser a. o. Medienmitteilung lohnt eine Analyse der gemachten Aussagen.

Wer stoppt die Ignoranten?

Am 9. Juli 2026 tat uns der Gemeinderat Fällanden (GR) kund, dass das Projekt Sanierung Gemeindehaus sistiert worden ist. Einleitend schreibt er:

«Die Kosten für die geplante Sanierung des Gemeindehauses Fällanden fallen doppelt so hoch aus als bisher angenommen. Angesichts dieser neuen Erkenntnisse hat der Gemeinderat das laufende Projekt umgehend sistiert. Die veränderte Ausgangslage erfordert eine neuerliche Grundsatzabstimmung an der Urne».

Nach Überwindung des Schocks über diese erneute, kolossale Pleite des langjährig FDP-dominierten Gemeinderates zulasten der Steuerzahler kann man diese Mitteilung nüchtern analysieren:

«Das Gemeindehaus von Fällanden ist mittlerweile über 50 Jahre alt. Es hat seinen Erneuerungszyklus erreicht, ja teils überdauert. Der Handlungsbedarf ist unbestritten.»

Seit Jahr und Tag wurde der Unterhalt vernachlässigt, heute beklagt man, dass der «Erneuerungszyklus» erreicht, ja teilweise überdauert sei. Die Annahme, dass diese Vernachlässigung ein Neubauprojekt befördern sollte, drängt sich auf. Vor vier Jahren wurde der GR auf acht Mitglieder aufgestockt durch eine Verantwortliche für Liegenschaften. Abgesehen von diesem einmalig unsinnigen, wieder rückgängig gemachten Schritt, stellt sich dringend die Frage, was denn die Ressortverantwortliche für Liegenschaften während vier Jahren gemacht hat ausser ein isoliertes Biotöpchen an der Glatt einzuweihen. Der Handlungsbedarf ist nicht heute unbestritten: er ist es seit Jahren.

«Der Gemeinderat hatte darum im Oktober 2023 eine Variantenabstimmung an die Urne gebracht. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes für CHF 14 Mio. stand dabei einem Neubau mit Nutzungserweiterungen für CHF 33 Mio. gegenüber. Die Stimmberechtigten sprachen sich mit einem Anteil von 60 Prozent für die günstigere Sanierungsvariante aus. In der Folge bewilligte die Gemeindeversammlung vom Juni 2024 einen entsprechenden Projektierungskredit in der Höhe von CHF 1.2 Mio.»

Schon damals spielte man mit gezinkten Karten: ein Ersatz-Neubau mit gleichem Raumprogramm stand nicht zur Diskussion. Im vorgeschlagenen Neubau wollte der GR einen Grossverteiler einquartieren (bis heute wissen wir nicht, wer diese Schnapsidee hatte). Zudem enthielten die Neubau-Kosten die geschätzte CHF 1 Mio. Einzonungssteuer nicht. Diese Variante wurde denn auch mit über 75% verworfen.

Selbst der angenommene Projektierungskredit von CHF 1.2 Mio. musste an der Gemeindeversammlung von den Stimmbürgern eingeschränkt werden:

«Zustimmung mit folgenden Bedingungen: Variante 1 gemäss der genannten Machbarkeitsstudie mit grösserem Polizeiposten (bei Bedarf) und ausschliesslich für öffentliche Nutzung im bisher abgedeckten Aufgabenbereich. Die Weiterführung bestehender Mietverhältnisse bleibt möglich. Dies schliesst aus: Publikums-Gastronomie und Variante 2 und 3).» Die Korrektur musste aus dem Saal kommen.

Im Bericht zur Jahresrechnung 2023 lesen wir zu den verschieden Kostenstellen Hochbau und Liegenschaften:

«Im Bereich Hochbau und Liegenschaften schlagen vor allem die höheren Lohnkosten sowie Kosten für Springer zu buche. Damit die anstehenden Projekte (Sanierung Gemeindehaus und Schulhäuser etc.) im Bereich Liegenschaften bearbeitet und vorwärtsgetrieben werden können, wurde eine zusätzliche Stelle «Projektleitung» geschaffen. Für die Überbrückung von Vakanzen sowie zur Bearbeitung der pendenten Fälle wurden vom Gemeinderat diverse Springereinsätze bewilligt. … Bei den Unterhaltskosten wurde eher zurückhaltend budgetiert, was bei einzelnen Liegenschaften eine Budgetüberschreitung zur Folge hatte.»

Höhere Kosten für Springer, zusätzliche Stelle, diverse Springereinsätze, Unterhaltskosten eher zurückhaltend budgetiert. Angesichts der vorliegenden Situation ist die Frage erlaubt, was denn diese Mannschaft produziert hat ausser Kosten. Wozu sind schnell wechselnde Springer gut? Ferner ist nicht klar, warum «Unterhaltskosten eher zurückhaltend» budgetiert wurden, ist doch der Unterhaltsbedarf gemeindeweit notorisch.

«Verdoppelung der Sanierungskosten
Im Zuge genannter Projektarbeiten folgte dann die Ernüchterung: Die Grobkostenschätzung, basierend auf einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022, war deutlich zu tief angesetzt. Gemäss aktuellen Erkenntnissen kostet die Realisierung des geplanten Sanierungsprojekts nicht CHF 14 Mio., sondern CHF 29 Mio., also mehr als doppelt so viel wie zum Zeitpunkt der Urnenabstimmung prognostiziert.»

Seit Jahr und Tag ist der GR namentlich im Bauwesen heillos überfordert. Die aktuelle Pleite ist nur eine von vielen, begleitet von einer Flut von Studien, die dann ergebnislos versenkt werden.

  • 2005 nannte eine Studie Kosten von CHF 3.5 Mio für die Instandsetzung der Aussenhülle. Resultat: nichts.
  • 2017 wurde die Studie überarbeitet. Resultat: nichts.
  • 2022 neue Studie von Camenzind, Bosshard Architekten AG, die dann als Grundlage für die Variantenabstimmung vom Oktober 2023 diente. Dort steht u. a.: «Unterdessen hat die Gemeinde Fällanden das Soll-Raumprogramm für das Grundstück Kat.-No. 4988 definiert. Insbesondere soll Raum für einen neuen Grossverteiler und eine vergrösserte Polizeistation angeboten werden können…».

Man kann es nicht genug wiederholen: wer hatte diese kostentreibende Idee?

  • 2023 Studie Suter, von Känel, Wild: Planungsprozess und Projektdefinition Neubau.

2023 erfolgte dann die Variantenabstimmung: die Stimmbürger lehnten den Neubau mit 75 % Nein ab zugunsten einer Sanierung des Bestandes. Liest man heute den Beleuchtenden Bericht, wähnt man sich in einem Werbeprospekt für den Neubau. Die genannten Kosten waren allesamt falsch und/oder nicht sauber dargestellt. Die Sanierung wurde mit CHF 14’022’000 genannt (Indexstand 2022; +/- 25%). Dass daraus ein Betrag von max. CHF 18.9 Mio wurde zum Zeitpunkt der Abstimmung, musste man selbst errechnen.
2024 stimmte die Gemeindeversammlung dem Projektierungskredit von CHF 1.2 Mio zu.
2026 Juli: Sistierung der Arbeiten, weil «doppelt so teuer etc.»

Auch hier: von Transparenz nicht die geringste Spur. Man wurstelt im renovationsbedürftigen Gemeindehaus weiter, bis es nicht mehr geht. Oder: bis die Legislatur zu Ende ist. Oder: bis im Juli viele Leute in den Ferien sind und sich nicht mit solchem Unfug beschäftigen wollen.

Hier kommt man zum Kern der Sache:

  • wieviel Geld wurde seit 2005 für alle Studien (inkl. Fachplaner) zum Gemeindehaus ausgegeben?
  • wie lautete der Auftrag der Gemeinde an Camenzind, Bosshard Architekten AG für die Studie von 2022?
  • was kostete diese Studie (inkl. Abklärungen für einen Grossverteiler im Bestand)?

«Der Gemeinderat übernimmt die Verantwortung für die fehlerhafte Ausarbeitung der Vorlage und entschuldigt sich in aller Form für die Versäumnisse.»

  • was heisst: «Verantwortung übernehmen?» Konsequenzen?
  • wer ist verantwortlich für die fehlerhafte Ausarbeitung der Vorlage?
  • wer ist verantwortlich für die Versäumnisse?
  • wie begründen die Studienverfasser die Verdoppelung der Kosten?
  • denkt der GR daran, das Honorar für diese Studie zurückzufordern, sollten die Fehler etc. bei den Verfassern liegen?
  • wie präsentiert sich die Vertragssituation für die Projektierung?
  • welche Projektierungskosten sind bis heute angefallen?
  • welche finanziellen Konsequenzen hat die Sistierung?

«Eine umgehend eingeleitete Klärung des Sachverhalts unter Einbezug aller involvierten Stellen zeigte, dass die Machbarkeitsstudie – und folglich die darauf abgestützte Grobkostenschätzung – lückenhaft war. Die Berechnungsgrundlagen, die im Jahr 2017 erstellt und im Jahr 2022 aktualisiert wurden, bildeten den realen Sanierungsbedarf aus heutiger Sicht nur unvollständig ab.»

Auch diese Floskeln dienen lediglich der Verschleierung des groben Versagens. Warum merkte niemand vom Liegenschafts- und/oder Hochbauressort, dass die Studie lückenhaft war? Was soll 2026 («aus heutiger Sicht») anders sein als vor vier Jahren? Die Bauteuerung war zur Hauptsache schon bei der Variantenabstimmung bekannt (s. oben) und hat sich seither stark abgeschwächt.

Der Scherbenhaufen ist ebenso gross wie teuer und reiht sich in eine lange Reihe von kostspieligen Fehlentscheiden dieser Exekutive ein. Hätten nicht Bürger wiederholt erfolgreich interveniert, wäre der Schaden noch viel grösser.

Die Schlussfolgerung des GR ist eindrücklich.

Zuerst mal gibt es eine weitere Studie: «…veranlasst, dass die neu berechneten Sanierungskosten von CHF 29 Mio. durch eine Zweitmeinung verifiziert werden». Und:

«Die veränderte Ausgangslage erfordert eine neuerliche Grundsatzabstimmung an der Urne.» Und weiter:

«Nach eingehender Erwägung ist der Gemeinderat zum Schluss gelangt, dass die Grundsatzabstimmung wiederholt werden muss. Die Bevölkerung kann – voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 und natürlich auf der Basis von realistischen Kostenschätzungen – erneut darüber befinden, ob das Gemeindehaus saniert werden oder ob es einem Ersatzneubau weichen soll.» Wer soll diesen Kostenschätzungen noch trauen?

Das ist – gelinde gesagt – eine Frechheit und grobe Missachtung des Volkswillens. Der Verdacht wird gestützt, dass der GR unter allen Umständen einen Neubau will (Causa Sek-Schulhaus lässt grüssen).

Dass heutzutage alle namhaften Bauherren aus ökologischen Gründen eher sanieren als neu bauen, dass eine Sanierung weniger harten Auflagen unterliegt, dass der Bestand schutzwürdig ist, interessiert den GR halt keinen Moment.

So geht das nicht:

Das Stimmvolk hat einen Neubau mit 75 % Nein verworfen. Ein solcher steht – wie er auch immer gestaltet ist – nicht mehr zur Debatte. Die Frage ist nicht: Sanierung oder Neubau. Das Thema ist die kostengünstigste Möglichkeit der Sanierung des Bestandes. Dafür muss die Entstehungsgeschichte der neu genannten Sanierungskosten von CHF 29 Mio offengelegt werden zur Überprüfung. Auch hier völlige Intransparenz. Der Souverän kennt keinerlei Unterlagen zu dieser Summe und zu dem darauf fussenden GR-Entscheid. Notfalls müssen die bewilligten CHF 14, bzw. bereits heute bereinigten max. 18.9 Mio aufgestockt werden von den Stimmbürgern. Aber eine neuerliche Wahl zwischen Sanierung und Neubau ist ein no-go.

«Detaillierte Informationen über die neue Ausgangslage und das Für und Wider der beiden Varianten Sanierung und Neubau liegen bis Ende dieses Jahres vor.»

Für eine neue Abstimmung wie genannt im ersten Halbjahr 2027 müsste also das Sanierungsprojekt neu gerechnet werden sowie ein völlig neues Projekt für einen Neubau. Nach so viel Schlamperei ein Ding der Unmöglichkeit und vor allem erneut ein unnötiges, teures Unterfangen. Ferner ist davon auszugehen, dass auch ein Neubau wesentlich teurer käme als ursprünglich veranschlagt.

Wie nur soll in vier Monaten (sechs Monate ./. Ferienmonat Juli, ./. Dezember) eine realistische Kostenschätzung für die Sanierung und ein völlig neues, unnötiges Neubauprojekt aus dem Hut gezaubert werden? Arbeiten, die in der Vergangenheit jeweils viel länger dauerten.

Wie üblich, wird dieses Desaster nun auch als «Chance» verkauft. Und flötet man von Alterswohnungen, ist man sich des Beifalls sicher. Warum seinerzeit ein Grossverteiler empfohlen und nicht schon damals Bescheidenheit gepflegt wurde, bleibt das Geheimnis des GR. In nur drei Jahren hat sich die Ausgangslage nicht grundlegend geändert. Und wenn die «detaillierten Informationen» bis Ende Jahr kein Fleisch am Knochen haben, tappen die Stimmbürger erneut im Dunkeln, und es droht eine weitere Nullrunde, noch bevor wir ernüchtert das völlig überrissene Bauprojekt beim alten Lehrerhaus beim Schulhaus Lätten zur Kenntnis nehmen dürfen.

Leise rieselt das Geld und der Rost.

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