von Martin Elbel, Fällanden
Die Neutralitätsinitiative der SVP ist wie ein Eisberg: Oben glitzert die trügerische Verheissung, dass eine in der Verfassung enger gefasste Neutralität Schutz und Frieden für Fällanden und die Schweiz bedeute. Unter der Oberfläche aber würden bei einer Annahme des neuen Verfassungsartikels erhebliche Risiken für unsere Sicherheit und für unsere Handlungsfreiheit in einer Krise entstehen.

Halten wir gleich zu Beginn eines fest: Neutralität schützt in den meisten Fällen nicht vor Krieg. Was die Plakate der Befürworter vorgaukeln, ist ein Mythos und historisch schlicht falsch: Die Geschichte zeigt, dass im Zweiten Weltkrieg etwa 20 neutrale Staaten oder Territorien angegriffen wurden!
Und stellen wir zweitens dazu gleich fest: Die Schweiz kann sich in einer Krise nicht selbst verteidigen, selbst wenn unsere Armee stärker wäre. Wir sind im Zentrum Europa angesichts ganz neuer Bedrohungsformen auf die Unterstützung unserer Nachbarn angewiesen! Die Initiative aber verlangt tatsächlich: Wir dürfen mit unseren demokratischen Nachbarn, von denen die meisten in einem Verteidigungsbündnis zusammengeschlossen sind, sicherheitspolitisch und militärisch nicht mehr zusammenarbeiten, um bei einem militärischen Angriff gegen Westeuropa und unser Land besser gewappnet zu sein. Erst wenn wir direkt angegriffen werden, wäre laut Initiative eine Zusammenarbeit erlaubt. Seien wir doch einfach ehrlich zu uns selbst: Dann ist es zu spät! Zusammenarbeit für die Sicherheit der Schweiz braucht Vorbereitung, gemeinsame Planung und Übung. Wenn wir unsere Neutralität zu eng fassen und uns dadurch mutwillig in Europa isolieren, wird uns bei einem Angriff kein Nachbar zu Hilfe kommen, wenn Drohnen unser Land bedrohen, lebenswichtige Systeme elektronisch gestört oder – möge es nie geschehen – ballistische Raketen auf uns abgeschossen würden. Es ist schlicht eine falsche Aussage einiger Befürworter, dass diese vorsorgliche Zusammenarbeit der Schweiz einen NATO-Beitritt vorwegnehme!
Und das ist mir, drittens, ein besonderer Dorn im Auge: Die Initiative verbietet es der Schweiz, Sanktionen zu ergreifen gegen einen Aggressor, der entgegen der völkerrechtlich verbindlichen UNO-Charta gegen einen Staat Gewalt androht oder anwendet. Die Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Überfalls müssten wir sofort aufheben. Ein solches Abseitsstehen ist in meinen Augen ethisch und moralisch unvereinbar mit dem Solidaritätsverständnis, das bisher die Schweiz mit Welt verbunden hat. Zwar erlaubt der Initiativtext Massnahmen, wenn sie die UNO verhängt. Nur nützt diese Einschränkung wenig, weil China, USA, Russland, Frankreich und Grossbritannien solche Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates mit ihrem Veto blockieren.
Und zum Schluss: Wichtig ist zu wissen, dass unsere selbstgewählte Verpflichtung zur Neutralität im Artikel 173 unserer Bundesverfassung bereits verankert ist. Damit hat die Schweiz bisher gute Erfahrungen gemacht, auch als Vermittlerin in internationalen Konflikten. Unsere Neutralität braucht schlicht keinen zusätzlichen Verfassungsartikel, der unsere Sicherheit bedroht und in unverantwortlicher Weise ohne Not dem Bundesrat in einer Krise Fesseln anlegt und seine Handlungsfreiheit einschränkt. Deshalb lehne ich die Neutralitätsinitiative klar ab!

Nur 2 neutrale Staaten wurden im 2. Weltkrieg angegriffen:
Dänemark (Invasion am 9. April 1940)
Norwegen (Invasion am 9. April 1940)
3 weitere wurden besetzt:
Iran: 1941 von britischen und sowjetischen Truppen besetzt, um Öllieferungen zu sichern und deutsche Einflussnahme zu verhindern.
Irak: 1941 britische Invasion, um pro-achsenistische Stimmung zu verhindern und den Kriegseintritt zu sichern.
Grönland (formell zu Dänemark gehörend): 1940/41 von den Alliierten besetzt, um deutsche Aktivitäten zu verhindern; Grönland galt formell als Teil Dänemarks, war aber geografisch außerhalb Europas strategisch relevant.
Andere bekannte neutrale Staaten blieben unbesetzt, darunter Schweiz, Schweden, Spanien, Portugal, Irland und die Türkei.
Übrigens: Kein gewöhnlicher Schweizer Bürger, der morgens aufsteht, arbeitet und sich um die eigene Familie sorgt, kommt von sich aus auf die Idee, einen russischen Staatsbürger (der morgens aufsteht, arbeitet und sich um die eigene Familie sorgt) durch Sanktionen zu bestrafen. Sanktionen treffen letztlich die Zivilbevölkerung.
Solche aggressiven und unmenschlichen Ideen bleiben meist Gedankenspiele der Politik, doch einige Personen lassen sich von emotionalen Impulsen mitreißen.
Wieviele Sanktionspakete gegen Putin wurden beschlossen und wie lange dauert der Ukrainekrieg nun?
21 Sanktionspakete und 1665 Tage (Stand 16.9.26). Was hat es gebracht? NICHTS! Wieso soll ich als freie Schweizerin mich diesem sinnlosem Unterfangen anschliessen? Humanitäre Tradition, JA. In Konfliktsituationen einmischen, NEIN!
Danke Frau Grüniger für Ihren kurzen, aber treffenden Kommentar. Ein Ja am 27. September 26 schafft klare Verhältnisse ohne wenn und aber.
Eine Ergänzung aus aktuellem Anlass:
Ein Einsender (GLP) meint im Glattaler vom 18. September 2026 u. a.: «Mit der Übernahme von Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz bei ihrer Neutralität unsere Werte und sicherheitspolitischen Interessen berücksichtigt.» Gleichentags melden die Medien, dass der russische Präsident per Dekret zwei Nestlé-Betriebe unter staatliche Verwaltung gestellt hat, weil «Niederlassungen einer Firma eines ‹feindlichen Landes›». Man kann davon halten, was man will. Aber bitte nicht klagen, wenn auch die anderen unsere Neutralität geringschätzen und entsprechend handeln.
Ein Einsender auf «Inside Fällanden» meint, die Neutralität sei in Art. 173 BV bereits verankert. Dort fehlt allerdings eine inhaltliche Definition, sodass unsere Politiker einen erheblichen Spielraum haben. Den will die Initiative zu Recht einschränken.
Und noch ein Gedanke, der kaum angesprochen wird: wie wirkt sich die gummige Interpretation der Neutralität auf die weltweite Tätigkeit des Roten Kreuzes aus?