Notfallhilfe für Selbständigerwerbende verlängert

Notfall-Hilfe für Selbständigerwerbende und Kleinbetriebe

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, den Selbständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann-/Einfrau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen.

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