NEIN zur Statutenrevision des SDBU

Am 29. November 2020 stimmen wir über die neuen Statuten des Zweckverbands „Soziale Dienste Bezirk Uster“ (SDBU) ab. Mit dieser Statutenänderung werden die finanziellen Kompetenzen des Vorstandes und der Geschäftsleitung massiv erweitert. Diese Kompetenzerweiterungen sind nicht nachvollziehbar.

Nach Art. 30 soll der Vorstand neu die Kompetenz erhalten Liegenschaften bis zu CHF 2 Mio. zu kaufen oder zu verkaufen. Ebenso kann er Renovationen oder Umbauten von Liegenschaften in dieser Höhe anordnen. Die Aufgaben des SDBU sind hauptsächlich die folgenden: Führen von Beistandschaften für Erwachsene, Sozialberatungen, begleiten und unterstützen der Klientinnen und Klienten mit dem JobCoaching auf dem Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt. Für die Erfüllung dieser Aufgaben muss der SDBU keine Liegenschaften kaufen, verkaufen oder umbauen. Weshalb sich der SDBU nun diese umfassenden Kompetenzen im Liegenschaften Bereich einräumen lassen will, bleibt rätselhaft und hinterlässt einen sehr schalen Geschmack. Dieser Passus gehört gestrichen, denn Ausgaben in dieser Höhe gehören vor die Delegiertenversammlung, weil diese auch die Geldgeber repräsentieren.

Unverständlich ist auch die weitere Ausdehnung der finanziellen Kompetenzen des Vorstandes (Art. 30). So soll er über neue einmalige Ausgaben bis CHF 100’000 entscheiden können. Vorher waren es CHF 40’000. Für neue wiederkehrende Ausgaben wurde die Kompetenz von CHF 25’000 auf CHF 50’000 erhöht. Dabei ist besonders beachtlich, dass im Gegensatz zu den bisherigen Statuten keine limitierte Obergrenze für diese Beträge festgelegt wird (vorher war ein Gesamtbetrag für einmalige Ausgaben bei CHF 100’000 und für wiederkehrende Ausgaben von CHF 75’000 vorgesehen). In den neu zu genehmigenden Statuten dürfte der Vorstand ohne Wissen der Delegierten im Jahr mehrfach neue einmalige und neue wiederkehrende Ausgaben beschliessen. Die finanziellen Kompetenzen gehen weit über die Kompetenzen einer Sozialbehörde. So kann diese in der Gemeinde Fällanden für im Budget vorgesehen wiederkehrende Ausgaben bis CHF 10’000 beschliessen. Und der Gemeinderat kann nur über Liegenschaftsgeschäfte bis zu CHF 1 Mio. entscheiden.

In Anbetracht dieser finanziellen Kompetenzerweiterungen müssen sich die Anschlussgemeinden nicht wundern, wenn sie plötzlich mit weit höheren Rechnungen konfrontiert werden als bisher. Die glp Fällanden empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern daher die Ablehnung dieser Statuten.

Eine Antwort auf „NEIN zur Statutenrevision des SDBU“

  1. Stellungnahme des Geschäftsleiter sdbu

    Absicht des Gesetzgebers bei dieser Statutenrevision ist, Zweckverbände selbständiger (mit eigenem finanziellem Haushalt) und vermögensfähig zu machen. Als Grundlage dienten die Musterstatuten des Kantons und daher kommt auch die beantragte Erhöhung der Kompetenzen. Die Statuten regeln nicht die Kompetenzen der Geschäftsleitung, sondern der Delegiertenversammlung und des Vorstands.
    Vorstand sowie die Delegiertenversammlung bestehen aus demokratisch gewählten Behördenmitgliedern der Mitgliedsgemeinden (Gemeinderät*innen und Mitglieder der Sozialbehörden). Diese haben also ein ausgesprochen hohes Interesse daran, die Kosten im Griff zu halten, denn sie müssen diese auch in ihrer Gemeinde verantworten.

    Ein praktisches Beispiel aus der Gemeinde Fällanden zeigt bezüglich Kostenentwicklung innerhalb der Sozialhilfe Folgendes:
    Die Gemeindeversammlung Fällanden hat im Juni 2018 der Auslagerung der Sozialberatung an die SDBU zugestimmt. Die Planrechnung hatte für Fällanden Kosten der Sozialberatung von ca. Fr. 213‘000 vorausgesagt.
    Die Jahresrechnung 2019 des SDBU zeigte, dass diese Dienstleistung die Gemeinde Fällanden Fr. 203‘806.10 gekostet hat, also rund 5% weniger wie prognostiziert.
    Im Jahr 2019 gelang es zudem, den Bestand der Sozialhilfe-Fälle im Laufe des Jahres von 54 auf 41 zu reduzieren, also minus 24%.
    Die Netto-Kosten der Sozialhilfe Fällanden entwickelten sich gemäss Jahresrechnung Fällanden wie folgt:
    2017 Fr. 1‘785‘262.57
    2018 Fr. 1‘748‘003.40
    2019 Fr. 1‘205‘855.00 (erstes Jahr mit Auslagerung an sdbu)

    Gerne beantworte ich auftretende Fragen immer unverzüglich, am liebsten auch im direkten Gespräch.

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