Die Vernunft empfiehlt eine umweltverträgliche Sanierung des Gemeindehauses

von Hansueli Gfeller, Fällanden

Zuerst einmal ein Dankeschön an den Gemeinderat, der uns interessierten Einwohnern einen vertieften Einblick in die Baustruktur des Gemeindehauses ermöglichte.

Dabei liess ich mich von einem externen Baufach-Schadenexperten mit «unabhängiger Aussensicht» – begleiten.

Unsere Beurteilung nach dem Rundgangs vom 30. August fällt eindeutig aus:

  1. Die angetroffenen Schadenbilder sind viel harmloser als erwartet. Für das Bau- und Renovationsgewerbe ist das nichts anderes als «business as usual». Das Nachisolieren der Gebäudehülle gibt kaum unlösbare Probleme auf. Mit vertretbarem Renovationsaufwand kann das Gemeindehaus gut für weitere 50 Jahre tauglich gemacht werden.
  2. Die Grundstruktur der Gebäulichkeiten ist – was uns gezeigt wurde – ohne Einschränkung gesund und intakt. Auch die früheren Renovationsgutachter haben dies mehrfach bestätigt. Korrosionsschäden beim Eisenbeton wie auch Verbesserungen im Brandschutz und Erdbebenertüchtigungen sind alltägliche Aufgaben für das Baugewerbe. Sie berechtigen niemals zu einer Material- und Energievernichtung durch einen Totalabbruch von allein mehr als 10’000 ㎥ Eisenbeton im Untergeschoss.
  3. Flachdächer haben normale Erneuerungszyklen von 15 – 20 Jahren. Dies gilt auch für Bauten der Gemeinde Fällanden. Sanierungen werden oft mit dem Aufbau von Solaranlagen kombiniert. Dies wäre auch beim Gemeindehaus, ohne immissionsreichen Abbruch des Gebäudes (Lärm, Staub, Verkehr durch Abtransporte des Abbruches, CO²-Problematik) zweckmässig.
  4. Die eingesetzten ㎥-Ansätze von CHF 800.–/㎥ der Renovationskosten des Gemeindehauses – laut Angaben des anwesenden Architekten – lassen eine komfortable, zeitgerechte Erneuerung zu.
  5. Insbesondere bei bedeutenden Totalabbrüchen sollte die öffentliche Hand grösste Zurückhaltung üben. Fällanden hätte hier mit einer besonderen Vorbildfunktion bei der Ressourcenverwendung und im sorgsamen Umgang mit den Gemeindefinanzen voranzugehen.
  6. Die Kerndaten eines möglichen Neubauprojektes beruhen auf summarischen Annahmen. Die Angaben in der Weisung des Gemeinderates zur Abstimmung vom 22. Oktober 2023 sind mit vielen Unbekannten behaftet (erheblich grösseres Kostenrisiko als bei Sanierungsvariante B!).

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