Medienmitteilung vom Kanton Zürich
Was im Aquarium oder Gartenteich lebt, darf nicht in unsere Gewässer freigesetzt werden
Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton Zürich informiert gemeinsam mit anderen Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.
