Notfallhilfe für Selbständigerwerbende verlängert

Notfall-Hilfe für Selbständigerwerbende und Kleinbetriebe

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, den Selbständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann-/Einfrau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen.

Die Frist zur Einreichung von Gesuchen um Notfallhilfe wurde vom Regierungsrat verlängert: Gesuche können bis 30. September 2021 eingereicht werden.

Nähere Informationen gibt es hier.

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