Übersichtliche Darstellung der genauen Unterschiede der Varianten RPK und RGPK der neuen Gemeindeordnung Fällanden

von Marc Niederwieser, Pfaffhausen

RPK Rechnungs-PrüfungskommissionRGPK
Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
Art. 16 Finanzbefugnisse – Die Gemeindeversammlung ist zuständig für: Absatz 3/4:
– die Kenntnisnahme des Geschäftsberichts– die Genehmigung des Geschäftsberichts
Art. 53 Aufgaben Absatz 1 und 2
1. prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden.
2. Prüfung umfasst …
1. prüft alle Anträge an die Stimmberechtigten,
insbesondere Budget, Jahresrechnung und Verpflichtungskredite.
Sie prüft jährlich den Geschäftsbericht und die Geschäftsführung in Bezug auf abgeschlossene Geschäfte.

2. Prüfung umfasst … und sachliche Angemessenheit

Die Vorlage der neuen Gemeindeordnung kann hier heruntergeladen werden.

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