von Marc Niederwieser, Pfaffhausen
RPK Rechnungs-Prüfungskommission | RGPK Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission |
---|---|
Art. 16 Finanzbefugnisse – Die Gemeindeversammlung ist zuständig für: Absatz 3/4: | |
– die Kenntnisnahme des Geschäftsberichts | – die Genehmigung des Geschäftsberichts |
Art. 53 Aufgaben Absatz 1 und 2 | |
1. prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden. 2. Prüfung umfasst … | 1. prüft alle Anträge an die Stimmberechtigten, insbesondere Budget, Jahresrechnung und Verpflichtungskredite. Sie prüft jährlich den Geschäftsbericht und die Geschäftsführung in Bezug auf abgeschlossene Geschäfte. 2. Prüfung umfasst … und sachliche Angemessenheit |
Die Vorlage der neuen Gemeindeordnung kann hier heruntergeladen werden.