Verordnete Wohncontainer im Letzacher

Dass der Gemeinderat die Bevölkerung «ernst nimmt», dann doch macht, was er will, ist nichts Neues. Die Flüchtlingsunterkünfte im Letzacher werden somit wohl auch erstellt. Der dazugehörige Kredit ist längst am Stimmbürger vorbei gesprochen.

Am 27. Juli 2023 hat der Gemeinderat den baurechtlichen Entscheid dazu veröffentlicht. Das Papier dazu umfasst nicht weniger als 21 A4-Seiten der Gemeinde und deren fünf des Kantons, obwohl es sich um ein Provisorium für die Dauer von fünf Jahren handelt. Die Vorstellung, wie viele Beamte damit befasst waren in Gemeinde und Kanton, ersparen wir uns.

Immerhin offenbart die Lektüre Interessantes:

«Aktuell geht man davon aus, dass zwischen 20 – 25 Personen in den Wohncontainern untergebracht werden müssen». Gebaut wird aber für 64.

Ebenso aufschlussreich ist die gelebte Demokratie: während Rekursen die aufschiebende Wirkung entzogen ist, unterliegt das Provisorium vollumfänglich dem ganzen Berg von Bauvorschriften für Mehrfamilienhäuser! Das heisst im Klartext: ein wichtiges Rechtsgut (Rekurs) wird einfach für wirkungslos erklärt, während der BZO, den Verordnungen etc. vollumfänglich nachgelebt werden muss. Hier gibt es eben keine Vereinfachungen im Falle von Provisorien (oder eben doch, wenn man nur wollte?).

Aber egal, die braven Steuerzahler werden das übernehmen, inkl. z.B.:
– besonnte Spielfläche von ≥ 88 m² mit Schattenspender, empfohlen acer platanoides (während des 5-jährigen Provisoriums wird der wohl noch kaum gross Schatten spenden)
– «das Bauvorhaben löst…. die Pflicht zur Schaffung von 6 Motorfahrzeugabstellplätzen für Bewohner und 1 Motorfahrzeugabstellplatz für Besucher aus. Auf dem bestehenden Parkplatz südöstlich der Unterkunft werden 8 Parkplätze für die Wohnsiedlung… reserviert…….). Parkplätze für Flüchtlinge? Man wähnt sich im falschen Film. Natürlich unbeschränkt und gratis. Fällander Standard.

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