Tilgung des Japankäferbefalls in Kloten erfordert auch 2024 Massnahmen

Medienmitteilung des Regierungsrates

Der Japankäfer, der 2023 in Kloten entdeckt wurde, kann grosse Schäden in der Landwirtschaft, in Gärten und an Grünanlagen anrichten. Wie gut die Tilgungsmassnahmen des vergangenen Jahres gewirkt haben, zeigt sich im Frühsommer, wenn die Flugzeit der Japankäfer beginnt.

Zur Überwachung werden ab Mai in Kloten und den umliegenden Gemeinden Fallen aufgestellt. Je nachdem, wie sich der Befall entwickelt, sind danach verschiedene Massnahmen nötig. Diese setzt der Kanton im Auftrag des Bundes um.

Im Juli 2023 wurde in Kloten ein Befall des Japankäfers entdeckt – die erste und bisher einzige Population nördlich der Alpen. Beim Japankäfer handelt es sich um einen melde- und bekämpfungspflichtigen Schädling. Um zu verhindern, dass er sich in Kloten etabliert und von hier aus weiterverbreitet, legte der Bund verschiedene Massnahmen fest, die der Kanton Zürich umgehend umsetzte. Wie gut diese Massnahmen gewirkt haben, wird sich im Frühsommer zeigen, wenn die Flugzeit der Japankäfer wieder beginnt. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Population bereits getilgt werden konnte. Deshalb hat der Bund auch für dieses Jahr verschiedene Massnahmen definiert. Gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes ist der Kanton Zürich für deren Umsetzung zuständig.

Tilgung des Befalls vom Bund weiterhin als Ziel vorgegeben

Das vom Bund vorgegebene Ziel ist nach wie vor, den Befall in Kloten zu tilgen, solange er noch überschaubar ist. Denn der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich einmal etabliert hat.

Überwachung mit Fallen ab Mai

Bevor die Flugzeit der Japankäfer beginnt, werden ab Mai in Kloten und in den umliegenden Gemeinden Überwachungsfallen aufgestellt. Da sich der Befall im vergangenen Jahr rund um die Sportanlage Stighag in Kloten konzentrierte, ist davon auszugehen, dass sich im Boden der Fussballplätze Japankäferlarven befinden. Die Rasenplätze werden deshalb ab Anfang Mai bis zum Ende der Flugzeit mit Plastikfolie abgedeckt. Diese verhindert, dass allfällige Japankäfer ausfliegen können.

Erneutes Bewässerungsverbot in Kombination mit Lockfläche möglich

Wenn ab Beginn der Flugzeit im Frühsommer Käfer in den Überwachungsfallen gefunden werden, wird erneut ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen im Befallsherd notwendig sein. Denn die Japankäferweibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchten Wiesen oder Rasen ab. Als zusätzliche Massnahme ist deshalb in der Nähe der Fussballplätze eine Lockfläche vorgesehen. Dazu soll ein Feld mit einer Wiese angesät und regelmässig bewässert werden. So entsteht ein günstiger Ort für die Eiablage, während diese im Rest des Befallsherds durch den Verzicht auf Bewässerung nicht attraktiv ist. Dies verhindert, dass sich die Käfer auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter ausbreiten. Der Boden der Lockfläche wird im Herbst mehrfach bearbeitet und mit Fadenwürmern behandelt, damit dort sämtliche Japankäferlarven getilgt werden.

Tilgung primär mit insektizidbehandelten Netzen

Zur Tilgung der herumfliegenden Japankäfer kommen bereits mit Beginn der Flugzeit erneut Fallen zum Einsatz, die mit einem insektizidbehandelten Netz versehen sind. Ein erneuter Einsatz von Insektizid direkt auf den Wirtspflanzen in einem begrenzten Gebiet ist nicht ausgeschlossen, wird aber nur dann durchgeführt, wenn er entscheidend zur Tilgung des Befalls beitragen kann. Eine wissenschaftliche Einschätzung dazu ist erst im Juli möglich, wenn klar ist, wie sich der Befall entwickelt hat. Auch ein erneuter grossflächiger Einsatz von Fadenwürmern, die ab dem Spätsommer gegen allfällige Japankäferlarven im Boden wirken, wird dann festgelegt.

Weiterverbreitung von Larven und allfälligen Käfern verhindern

Nach wie vor gilt, dass Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial nicht aus Kloten hinaustransportiert werden dürfen, weil sich darin Larven befinden könnten. Dieses Verbot wird bis auf Weiteres Bestand haben. Falls erste Käfer in den Fallen gefunden werden, darf ab dann auch Grüngut nicht mehr aus Kloten und aus der umliegenden Pufferzone wegtransportiert werden. Diese Massnahmen dienen dazu, die weitere Verbreitung des Japankäfers zu verhindern.

Am Montagabend, 6. Mai, findet für die Bevölkerung eine Online-Informationsveranstaltung zu den geplanten Massnahmen statt.

Quelle

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