Ladencafé (IV)

von der SVP Fällanden

Antwort auf die Zusendung von Herrn Beat Eberschweiler vom 13.06.20
(«Ladencafé» – Leserbrief vom 05.06.20 – unsere Replik vom 12.06.20)

Sehr geehrter Herr Eberschweiler

Erlauben Sie uns diese Stellungnahme zu Ihrer Zuschrift an die SVP Fällanden vom 12. Juni 2020.

Zur Form

Wir schätzen Ihre Haltung zum politischen Diskurs, die auch wir von der SVP Fällanden unterstützen und leben.

Sie kritisieren, dass wir „auf den Mann zielen“. Jeder Text stammt von einer Person und ist mit dieser untrennbar verbunden. Es wäre geheuchelt, von „einem Einsender“ oder dergleichen zu reden.

Sie stellen in Abrede, dass Ihre berufliche Stellung relevant sei in dieser Sache. Das ist im Grunde richtig. Sie sollten sich aber bewusst sein, dass die Denkmalpflege und deren Exponenten in Fällanden oder Pfaffhausen im Rampenlicht standen oder stehen und sich daher besonders an die kantonalen Compliance-Regeln halten sollten.

Zum Inhalt

Wenn wir uns recht erinnern, verorten Sie Ihren Wohnort 174 m ausserhalb der Fällander Gemarchung, in der Gemeinde Maur. Hier soll das (zu Recht, wie wir meinen) keine Rolle spielen. Es sei hier lediglich daran erinnert, dass das Baurekursgericht auf den Rekurs eines SVP-Mitglieds gegen den Abbruch der Personenunterführung Lättenschulhaus gar nicht erst eintrat mit der Begründung, dass der Rekurrent (ca. 20 m) zu weit weg wohne, um dafür legitimiert zu sein. 

Ebendieses gleiche Messen mit zweierlei Ellen haben wir verurteilt in Ihrer Verlautbarung: dass Ihnen die missbräuchliche Verwendung von dem Datenschutz unterliegenden Adressen egal sei, weil es „eben für eine gute Sache“ sei. Diese Haltung – hier ist Ihre berufliche Stellung vollends relevant – kann nicht toleriert werden. Eine Erklärung Ihrerseits dazu wäre wünschenswert.

Sie reden von ausserhalb der Gemeinde, aus steuergünstiger Warte, einem teuren Fällander Projekt das Wort, ohne Rücksicht auf den viel höheren Steuerfuss in Fällanden (Maur 87%, Fällanden 103%!!), offenbar ohne nähere Kenntnis unserer Finanzlage, und auch ohne daran zu zahlen.

Zu Verlautbarungen unserer RPK nehmen wir nicht Stellung.

Sie fordern „eine offene Diskussion, wo sämtliche Fakten und alle Interessen sauber auf dem Tisch liegen“ zur Meinungsbildung. Dieses Ansinnen ist natürlich zu unterstützen, doch ist genau das hier nicht erfüllt. Einige Fakten:

  • im vom Hochbauvorstand verteilten Flyer zur Info-Veranstaltung vom 22. Juni 2019 mit Anmeldung für den Beitritt zum „Unterstützungsverein“ inklusive Einkaufsverpflichtung steht „Die Politische Gemeinde ist lediglich Vermieterin der bestehenden Räumlichkeiten für dieses Laden-Café“. In der Weisung sollen wir plötzlich CHF 490’000 zahlen à fonds perdu. Wieviele Leute würden unterschrieben haben, hätten sie die Konsequenzen gekannt?
    Liegen hier sämtliche Fakten sauber auf dem Tisch?
  • die Weisung des GR verlangt einen (nicht rückzahlbaren) Kredit von CHF 490’000. Dieselbe Weisung nennt aber eine Kostenschätzung von CHF 490’000 ±25% = max. CHF 613’000. Erfahrungsgemäss werden Kredite eher über- denn unterschritten. Das heisst wir müssen mit maximalen Kosten im genannten Betrag rechnen. Warum ist man nicht ehrlich und verlangt von der GV den Maximalbetrag?
    Liegen hier sämtliche Fakten sauber auf dem Tisch?
  • Laut Einladung Juni 2019 hätte der „Unterstützungsverein“ schon anfangs 2020 gegründet sein sollen. Fehlanzeige. Das mit unrechtmässig verwendeten Adressen privat versandte Schreiben will dann bis im April/Mai 2020 den „Unterstützungsverein“ gegründet und konstituiert haben. Mangels Verlautbarungen muss davon ausgegangen werden, dass dieser Verein auch heute noch nicht existiert. Das ist nicht weiter überraschend: landauf, landab haben Vereine Mühe, Mitglieder zu finden, geschweige denn engagierte Vorstände. Der Ortsverein Pfaffhausen musste mangels Interesse aufgelöst werden.
  • Die angeblichen 250 Anmeldungen für die Vereinsmitgliedschaft erfolgten UNVERBINDLICH. Es ist nicht bekannt, wie viele Vereinsmitglieder schlussendlich für 12 x CHF 50.00/Jahr dort einkaufen werden (immerhin eine Schlüsselgrösse).
  • Auch die Genossenschaft für den Betrieb des Ladencafés gibt es derzeit nicht, trotz schriftlich angekündigter Fristsetzung Mai/Juni 2020. Laut Weisung soll das eine Genossenschaft mit lokal verankerten Verantwortlichen sein. Das Unterfangen dürfte aber nicht einfach zu realisieren sein: gefordert sind ortsansässige Genossenschafter mit Einlagen, sodann Organe, Personal und die Bewältigung des ganzen Bürobetriebes. Die Gemeinde will also nebst der Übernahme von hohen Kosten noch einen Mieter einquartieren, den es noch gar nicht gibt, und mit welchem demzufolge auch gar kein Mietvertrag mit Mietzinsgestaltung usw. hat abgeschlossen werden können.
    Liegen hier sämtliche Fakten sauber auf dem Tisch? 
  • Die Firma Staibock & Leu AG, welche das Ladenkonzept nach „ZeroWaste“-Grundsätzen machte, will alle Vorarbeiten selbst leisten bis hin zur teilweisen Einrichtung. Das steuerzahlende Fällander Gewerbe dürfte wohl das Nachsehen haben. Die Aussagen dazu auf der Website der Firma sind auch nicht wirklich erhellend.
    Liegen hier sämtliche Fakten sauber auf dem Tisch?
  • Die Weisung der Gemeinde schreibt: „Die Staibock & Leu AG ist dabei jeweils an den Läden beteiligt und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.“  Es soll aber auch gemäss Weisung eine örtliche Betreiber-Genossenschaft durch in Pfaffhausen oder der näheren Umgebung lebende Personen geschaffen werden (mit lokal verankerten Verantwortlichen). Hier ist die Weisung widersprüchlich. Wie sind die Rollen verteilt?
    Liegen hier sämtliche Fakten sauber auf dem Tisch?
  • Das Ladenkonzept lebt auch von einem eigentümlichen Sortiment an unverpackten Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Lebens (fast die Hälfte der Positionen aus dem Ausland). Würde für die Pfaffhauser Genossenschaft eine Abnahmeverpflichtung für dieses Sortiment bestehen mit allen Einschränkungen bei der Angebots- und Preisgestaltung?
    Liegen hier sämtliche Fakten sauber auf dem Tisch?
  • Dieselbe Firma will den Laden nach Eröffnung noch ein Jahr „begleiten“. Was das kostet, weiss niemand. Die Weisung schweigt sich darüber aus.
    Liegen hier sämtliche Fakten sauber auf dem Tisch?
  • Liegen sämtliche Interessen sauber auf dem Tisch? Mangels diesbezüglicher Aussage in der Weisung kann darüber natürlich nur spekuliert werden. Immerhin irritiert es etwas, wenn stark hervortretende Personen sich nicht selbst engagieren, wogegen nichts einzuwenden wäre.
  • Ist sichergestellt, dass die Genossenschaft ausschliesslich aus Personen gebildet wird wie oben beschrieben? Die Liste der Genossenschafter muss bekannt sein vor der GV.
    Liegen sämtliche Interessen sauber auf dem Tisch?

Sehr geehrter Herr Eberschweiler, wir haben Ihnen jenseits aller Polemik einige Merkwürdigkeiten des vorliegenden Projektes genannt. Es gibt zahlreiche andere, die bestimmt an der GV zur Sprache kommen werden (das vorgeschlagene Konzept, seine Wirtschaftlichkeit, sein Sortiment und dessen Preise sind hier noch gar nicht vertieft erörtert worden, obwohl für das Überleben des Ladens entscheidend).

Es würde uns freuen, wenn Sie uns Ihre Meinung zu den in Kursivschrift aufgeworfenen Fragen kundtun könnten; sie wären von Interesse für uns.

Davon ausgehend, dass Ihre Befürwortung des vorgeschlagenen Konzeptes auf persönlichem Augenschein der bestehenden Zürcher ZeroWaste-Läden beruht, wäre es ebenso interessant, von Ihnen eine Beurteilung des dort Gesehenen zu hören. 

Mit besten Grüssen

SVP Fällanden

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