Zusätzliche Impfzentren im Kanton Zürich

Medienmitteilung vom Kanton Zürich

Der Kanton Zürich setzt die heute publizierte Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) zur Verkürzung der Frist für die Boosterimpfung auf vier Monate rasch um. Bereits am letzten Freitag wurde der Abstand für die Anmeldung zur Auffrischimpfung auf fünfeinhalb Monate verkürzt. Morgen Mittwoch, 22. Dezember 2021, wird der Abstand für die Anmeldung auf fünf Monate reduziert und am 1. Januar 2022 auf vier Monate. Parallel dazu wird die Impfkapazität erweitert, so dass ab Anfang Januar über 23’000 Impfungen pro Tag möglich sind. Mit diesem Vorgehen ist es möglich, dass alle, die ihre Grundimmunisierung vier Monate hinter sich haben und eine Auffrischimpfung wollen, bis Anfang Februar eine solche erhalten haben.

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