Racheakt, fehlendes Augenmass oder beides?

Ich kenne Herrn Lässer persönlich und muss gestehen, dass die ganze Angelegenheit ihn auch gesundheitlich angegriffen hat. Tatsächlich hat Herr Lässer die Einreichung einer «Baubewilligung» unabsichtlich unterlassen. Bei dem nachträglich eingereichten Gesuch gab es aber nicht eine einzige Einsprache und gemäss nicht offiziell bestätigter Aussage wurde Herr Lässer einzig und allein infolge dieses Missgeschicks abgestraft und zur Entfernung des Graffitis verknurrt.

Nun stellt sich mir aber folgende Frage:

Was ist der Unterschied bei einem Vergehen seitens des Gemeinderates/Schulpflege und Herrn Lässer?

Während der Erstellung des Schulhauses Lätten wurde während des gerichtlichen Einspracheverfahrens gegen den Abbruch der Personenunterführung (PU) talseitig ohne Skrupel der Abbruch vollzogen. Man stelle sich vor, ein Einwohner von Fällanden hätte sich das erlaubt.  Nebenbei schieben sich der Gemeinderat und die Schulpflege die Schuld gegenseitig zu: d. h. niemand ist schuldig.

Wird da mit unterschiedlichen Ellen gemessen???

Eine Antwort auf „Racheakt, fehlendes Augenmass oder beides?“

  1. Absolut unakzeptabel und die Argumentation, dass neben dem Graffiti Haus von Herr Lässer ein denkmalgeschütztes Gebäude steht… was ist das für ein dummes Argument.

    Jetzt sollte man das denkmalgeschütze Gebäude mit Farbe versehen! Sowas, liebe Gemeinderäte, geht nicht. Folgendes kann man lernen aus dieser Sache: In Zukunft sollte man einfach nicht mehr ehrlich kommunizieren, und Herr Lässer hätte besser gesagt, dass irgendein FCZ Fan oder sonst ein Graffiti Schmierer das gemacht hat. Ich hoffe das passiert jetzt dem denkmalgeschützen Gebäude lieber Gemeinderat!

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