Unterstufe muss in Benglen bleiben – Alternativen und Zeit sind vorhanden

von der IG Rettet Benglen

Die «IG rettet Benglen» und viele engagierte Bürger setzen sich entschieden dafür ein, dass die Unterstufe am Schulstandort Benglen durchgehend erhalten bleibt. Alternativen sind durchaus vorhanden und Zeit bleibt mehr als genug. Eine Gemeindeversammlung im Januar 2024 ist durchaus möglich (Gemeindegesetz (GG) 131.1 § 18).

möglicher Standort in Benglen für ein Schulraumprovisorium

Mit dem Standort im Anschluss an den bestehenden Holzpavillon steht in Benglen ein geeigneter Platz zur Verfügung, auf welchem ein Schulraumprovisorium errichtet werden kann. Dass der Standort grundsätzlich möglich ist, ist auch dem Protokoll der Sitzung der Schulpflege vom 16. Januar zu entnehmen.

Auch ein Teilumzug der Sekundarstufe wäre eine Möglichkeit. Dies bedeutet aber für die Schulleitung einen Mehraufwand (Stundenplanplanung, etc.) welchen man dieser nicht zumuten will.

Auch Zeit ist genügend vorhanden wie man es am Beispiel der Gemeinde Maur eindrücklich sieht. Am 8. Mai 2023 beschloss der Maurmer Gemeinderat «die Erstellung einer temporären Wohnsiedlung Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück Kat. Nr. 6211, Lohwisstrasse, Ebmatingen«. Am 7. Oktober stand dieses bereits fix fertig an seinem Platz. Einzig ein paar Umgebungsarbeiten waren noch zu verrichten. Dies sind 5 Monate. Der Fällander Gemeinderat und die Schule haben bei einer allfälligen Ablehnung des Geschäfts fast 9 (NEUN!) Monate Zeit ein Schulraumprovisorium am richtigen Ort zu planen und zu erstellen.

Temporäre Wohnsiedlung für Flüchtlinge. 5 Monate vom Beschluss bis zur Schlüsselübergabe

Dass nun einige argumentieren, es sei keine Zeit, gilt also nur dann, wenn der Gemeinderat Fällanden nicht mit dem Maurmer Gemeinderat mithalten kann.

An der ganzen chronologischen Abfolge in der Vorbereitung dieses Geschäfts scheint sowieso so einiges schief gelaufen zu sein. Dass ein Provisorium in Bommern errichtet werden soll, wurde bereits im Januar entschieden. Öffentlich wurde der Beschluss allerdings erst viel später, als ein Rekurs wegen der bereits verstrichenen Fristen nicht mehr möglich war.

Die Ausschreibung für das Provisorium startete am 30.03.2023 auf simap.ch. Die Eingabefrist war der 28.04.2023 und geöffnet wurden die eingegangenen Angebote am 02.05.2023 im Büro der planzeit GmbH. Ab diesem Zeitpunkt waren die Kosten bekannt. Für die Vorbereitung einer separaten Gemeindeversammlung im September für dieses eine, jedoch politisch hochbrisante Geschäft, wäre also genug Zeit vorhanden gewesen (früher übrigens Usus).

Das man nun klagt, man habe keine Zeit für Alternativen ist einerseits falsch und andererseits ist die Zeitknappheit Eigenverschulden.

Bei einer Ablehnung des Kredits bleibt der Gemeinde also noch genügend, wenn auch ein knapper Zeitraum, Zeit, um Alternativen zu präsentieren.

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