Zürich: Verkehrsversuch Bellerivestrasse wird nicht bewilligt

Medienmitteilung des Kantons Zürich

Die Kantonspolizei Zürich hat nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten in ihrer Verfügung an die Stadt Zürich ausführlich begründet, dass der Verkehrsversuch Bellerivestrasse unter den gegebenen Voraussetzungen sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig ist. Die Bellerivestrasse ist eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse. Der von der Stadt Zürich geplante Spurabbau würde neue Verhältnisse schaffen, welche Auswirkungen auf den Verkehr auch ausserhalb der Stadt Zürich hätten.

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Von den «Wilden» und «Fremden»

Die Gemeinde Fällanden gibt ja gerne mal etwas Geld aus.

Für Expertisen über die Schutzwürdigkeit des Gemeindehauses, für eine Experten-Anfrage, ob ein Fussgängerstreifen, eine existierende Unterführung mit oder ohne Lift beim Schulhaus teurer sei, oder für eine Untersuchung was es kosten könnte, den Verkehr durch Pfaffhausen zu beruhigen.

Nun also noch für das Parkplatzkonzept.

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